Warum wird Mord immer gleich hart bestraft?
Bei allen anderen Straftaten gibt es recht weite Strafrahmen
Ob Mord an einer 95 Jahre alten Uroma die im Sterben liegt oder einem Neugeborenen .. macht rechtlich keinen Unterschied
11 Antworten
Ob Mord an einer 95 Jahre alten Uroma die im Sterben liegt oder einem Neugeborenen .. macht rechtlich keinen Unterschied
Ja, weil ein Strafrahmen, der sich an dem Alter des Opfers orientieren würde, mittelbar über den Wert des Lebens urteilen würde. Eine solche Wertung ist dem Gesetzgeber und Richter wegen Art. 1 GG entzogen.
Mord wird im Übrigen nicht immer gleich bestraft, auch wenn es die zwingend lebenslängliche Freiheitsstrafe des § 211 StGB vermuten lässt. Der BGH mildert in besonderen Fällen die Strafe vielmehr im Rahmen seiner Rechtsfolgenlösung. Beispiel: Heimtückischer Mord eines Mannes durch die Frau, welche von ihm Jahre lang tyrannisiert wurde.
Ja da geb ich dir Recht, meiner Meinung nach sollte Mord, egal an welchem Menschen mit lebenslanger Haft bestraft werden. Außer es gibt nachweislich psychische Erkrankungen, dann muss darauf Rücksicht genommen werden. In dem Fall finde ich eine geschlossene Psychatrie angebracht. Auch bei Jugendstraftätern sollte eine Therapie oder eine Psychatrie aufgesucht werden. Das große Problem was wir ja haben ist, dass die Gesetze bzw die Strafen insgesamt kein Gleichgewicht haben. Ein gutes Beispiel wären Bankräuber und Pädophile. Ein Pädophiler kommt für ein Jahr und ein paar Monate vielleicht rein und sucht sich nach dem Knast das nächste Kind, während Bankräuber, die keine Menschen verletzt haben für ich glaube mindestens 5 Jahre in den Knast gehen.
Und das ist gut so!
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich!
Mordmerkmale
- Mordlust.
- Befriedigung des Geschlechtstriebs.
- Habgier.
- Sonstige niedrige Beweggründe.
- Heimtücke.
- Grausamkeit.
- Gemeingefährliche Mittel.
- Ermöglichungsabsicht
Da ist es egal ob 1 Jahr alt oder 95!
weil jedes leben gleich viel zählt, siehe §1 GG
Es kommt nicht auf das Opfer an, sondern um Mordlust, Grausamkeit etc.