Ist es möglich ihn aus dem Ungehorsamkeitsarrest zu holen?

4 Antworten

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Ein Ungehorrsamsarrest kann nur dann entfallen, wenn die Auflage/Weisung erfüllt wurde. Bei einer Geldauflage beispielsweise ist das denkbar. Ist das Geld gezahlt, wäre er - nach einem Beschluss des Richters - zu entlassen. Hat er seine Sozialstunden nicht abgeleistet und kann das auch im Arrest nicht, dann hat er Pech gehabt. Dann muß er bis zum Ende dort bleiben.

Freikaufen kann man jemanden aus dem Arrest jedenfalls nicht, nein.

Vielleicht sollte er einfach mal Bereitschaft erkennen lassen, die Sozialstunden abzuleisten bzw. sich an die Auflagen zu halten.

Durch den Arrest werden die vorhandenen Auflagen bzw. Sozialstunden jedenfalls nicht getilgt.

Die Jugendrichter zeigen in der Regel mehrfach gelb, bevor sie rot ziehen. Wenn aber diese freiheitsentziehende Maßnahme einmal unanfechtbar beschlossen ist, kann man sich davon natürlich nicht freikaufen. Da muss er durch.

Den Begriff gibts so in DE nicht, Freizeitarrest/Jugenarrest gibts aber hier und man da niemanden rausholen. Dann wäre ja der Sinn und Zweck dieser Erziehungsmaßnahme verfehlt.  Da is nix mit Kaution.

RobertLiebling  13.07.2016, 20:05

Doch, diesen Begriff gibt es. Das ist eine Variante des Jugendarrests, die dann verhängt wird, wenn ein verurteilter Jugendlicher sich nicht an Auflagen hält oder Sozialstunden nicht ableistet.

Bitterkraut  13.07.2016, 20:08
@RobertLiebling

Wieder  was gelernt. Zu meiner Zeit gabs noch keine Sozialstunden.

Menuett  13.07.2016, 20:15
@Bitterkraut

Dann bist ja schon richtig alt.

Bitterkraut  13.07.2016, 20:18
@Menuett

Wiesooo... ? Wann wurden die Sozialstunden denn eingeführt? Ist das etwa schon länger her? :-))

vitus64  13.07.2016, 20:43

Die gab's schon in den Achtzigern.

Bitterkraut  13.07.2016, 20:44
@vitus64

Au weia, dann muß ich ja richtig alt sein, Mist...

Ichthys1009  17.07.2016, 14:00
@Bitterkraut

...oder du warst einfach zu brav.