Ist es möglich ihn aus dem Ungehorsamkeitsarrest zu holen?
Jemand den ich kenne sitzt in ungehorsamkeitsarrest( bitte erspart euch dass ja da gehört er hin bla bla bla) Ist es möglich Ihn da raus zu holen durch ne Art "Kaution" wie man es aus filmen kennt oder sowas ?
4 Antworten
Ein Ungehorrsamsarrest kann nur dann entfallen, wenn die Auflage/Weisung erfüllt wurde. Bei einer Geldauflage beispielsweise ist das denkbar. Ist das Geld gezahlt, wäre er - nach einem Beschluss des Richters - zu entlassen. Hat er seine Sozialstunden nicht abgeleistet und kann das auch im Arrest nicht, dann hat er Pech gehabt. Dann muß er bis zum Ende dort bleiben.
Freikaufen kann man jemanden aus dem Arrest jedenfalls nicht, nein.
Vielleicht sollte er einfach mal Bereitschaft erkennen lassen, die Sozialstunden abzuleisten bzw. sich an die Auflagen zu halten.
Durch den Arrest werden die vorhandenen Auflagen bzw. Sozialstunden jedenfalls nicht getilgt.
Die Jugendrichter zeigen in der Regel mehrfach gelb, bevor sie rot ziehen. Wenn aber diese freiheitsentziehende Maßnahme einmal unanfechtbar beschlossen ist, kann man sich davon natürlich nicht freikaufen. Da muss er durch.
Den Begriff gibts so in DE nicht, Freizeitarrest/Jugenarrest gibts aber hier und man da niemanden rausholen. Dann wäre ja der Sinn und Zweck dieser Erziehungsmaßnahme verfehlt. Da is nix mit Kaution.
Wieder was gelernt. Zu meiner Zeit gabs noch keine Sozialstunden.
Dann bist ja schon richtig alt.
Wiesooo... ? Wann wurden die Sozialstunden denn eingeführt? Ist das etwa schon länger her? :-))
Die gab's schon in den Achtzigern.
Au weia, dann muß ich ja richtig alt sein, Mist...
...oder du warst einfach zu brav.
Doch, diesen Begriff gibt es. Das ist eine Variante des Jugendarrests, die dann verhängt wird, wenn ein verurteilter Jugendlicher sich nicht an Auflagen hält oder Sozialstunden nicht ableistet.