Ist es legal, wenn eine Firma NUR Männer bzw. NUR Frauen einstellt?
Gilt nicht das Gleichberechitigungs-Gesetz? Ich bewerbe mich oft bei Stellen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden wie Kassierer oder Bäckerei-Verkäufer.. Schon am Telefon heißt es dann "Wir nehmen nur Frauen". Ist sowas eigentlich legal? Weil die Stellenbeschreibung beim Arbeitsamt muss ja auch Geschlechtsneutral geschrieben sein. Danke
10 Antworten
Interessante Frage. Das gleiche hab ich mich schon beim Schlecker gefragt. bei allen andren supermärkten finde ich durchaus viele männer in sogenannten frauenjobs. doch schlecker stellt nur frauen ein.
als ich das angesprochen habe bei einem AMS-kurs wurde mir folgende antwort gegeben: Normalerweise muss eine stelle sowohl für frauen als auch für männer sein. aber im fall vom schlecker ist es so, das die filialen einfach zu klein sind. würden sie auch männer einstellen bräuchten sie extra toiletten getrennt nach männlein und weiblein sowie umkleiden. da das räumlich nicht möglich ist, stellen sie eben nur frauen ein und dürfen das weil sie eben nicht die vorraussetzungen bieten können um beide einzustellen.
ja ne mir kommts auch blöd vor. man hat nicht überall getrennte toiletten. aber so haben die mir das beim ams erklärt. seltsamer weise war die stelle (aushang in der filiale) richtig angegeben. Kassier/in oder Verkäufer/in (kA jetzt was es war). jedenfalls wollte sich mein Lebensgefährte gleich einen Bewerbungsbogen holen und die haben gleich gesagt, das sie nur Frauen einstellen.
Ich denke das ist illegal (wie ja auch bereits von den anderen hier gesagt). Ich würde ruhig gegen Schlecker klagen. Die haben eh schon genug Ärger am Hals. Sollen sie ruhig noch eine Klage wegen Mißachtung der Gleichberechtigung bekommen. Geschieht diesen Banditen ganz recht.
Du verstehst das mit der Gleichberechtigung nicht richtig. Männer dürfen abgelehnt werden, aber Frauen nicht.
Wenn eine Quotenregelung besteht müssen Frauen sogar bevorzugt eingestellt werden, auch wenn es besser qualifizierte männliche Bewerber gibt.
die Antwort ist falsch!
Natürlich ist die Antwort falsch. Sie ist sogar so falsch, wie sie nur falsch sein kann.
Es gibt nämlich Gesetze wo alles fein geregelt ist. Auch den Begriff "Quotenfrau" gibt es nicht. Es darf ihn nämlich gar nicht geben.
War einfach nur Sarkasmus und ich entschuldige mich auch dafür.
Das Problem ist bei einer schriftlichen Absage muss (soweit ich weiß) kein Grund angegeben werden ...Damit tut man sich dann schwer zu klagen: Kein Arbeitgeber wie "wegem dem Geschlecht" da hinschreiben, wenn überhaupt ein Grund genannt wird.
ja das wäre illegal.
der chef darf das zwar entscheiden wen er einstellt aber er muss eine Begründung vorlegen und nicht sagen das es wegen dem Geschlecht ist, das geht nicht.
Es gilt laut Gleichbehandlungsgesetz dass niemand alleine aufgrund
Geschlecht
Hautfarbe
Alter
religöser Orientierung
sexueller Orientierung
einer Behinderung
benachteiligt werden darf. Es muss immer eine sachliche im Vordergrund stehen.
Die Aussage "Wir nehmen nur Frauen" wäre mithin eine ungerechtfertigte Benachteiligung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes.
Peter Kleinsorge
Aber bei Schlecker arbeitet doch sowieso nur einer zur Zeit, oder? Das mit den geschlechtsspezifischen Toiletten ist Unsinn. Ich arbeite in einer grossen Fastfood-Kette, wir haben 50% Frauen und 50% Männer. Dennoch haben wir nur 1 WC. Das kann man ja auch absperren. Wozu dann 2 unterschiedliche? Das ist eine glatte Ausrede von Schlecker. Der Hauptgrund ist wohl eher der, dass Männer sich wohl auch gar nicht bei Schlecker bewerben. Wer kann denn schon leben von diesen Dumping-Löhnen die die zahlen??