Ist es gesetzlich erlaubt, jemand Fremdes mit einer Wasserpistole abzuschiessen?
Hallo,
Die Rechtsfrage interessiert mich sehr.
Liebe Grüsse
Sati
6 Antworten
Ein Wasserstrahl an die richtige Stelle gesetzt (Auge, Nase, Ohr, etc.) kann sicherlich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung nach sich ziehen. Sollte der gute nassgewordene lediglich nass geworden sein, ohne eine Verletzung erlitten zu haben, käme wohl höchstens §118 OWiG in Frage. Also Belästigung der Allgemeinheit, was mit einem Bußgeld belegt werden kann. Inwiefern sowas nachweisbar ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit.
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Also in Deutschland kann eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden 🙂
oh wow. wahrscheinlich genau das, was ich gesucht habe. Danke
Wieviel wäre etwa die Busse? Weisst du das? (:
Grundsätzlich ja, wenn erkennbar ist, dass die Pistole nicht echt ist und man klar erkennen kann, dass es sich um eine Wasserpistole handelt. Ich würde es aber trotzdem nicht machen. Der Fremde könnte wasserscheu sein, vielleicht. Wer weiß.
Dann hast Du vermutlich einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Das kann eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG) sein, wenn sich jemand deswegen belästigt fühlt.
Im Sommer mag man das als Willkommene Abkühlung empfinden, um diese Jahreszeit eher nicht.
Und wenn dabei irgendein technisches Gerät (Smartphone o.ä.) im Mitleidenschaft gezogen wird, haftet man zivilrechtlich aus der eigenen Tasche. Die Haftpflichtversicherung dürfte in diesem Falle abwinken.
Hey. Danke.
Ordnungswidrigkeit... Was genau meint das? Ich kann eine Busse bekommen wenn ich (mMn) rücksichtslose Menschen abschiesse? Oder was kann passieren?
Schweiz? Sorry, da kenne ich mich nicht aus.
In Deutschland kann die OWi mit einem Bußgeld geahndet werden. Dieses kann bis zu 1.000 € betragen.
Die "rücksichtslosen Menschen" begehen ihrerseits vermutlich eine Ordnungswidrigkeit oder ähnliche Rechtsverletzung. Dies kann man z.B. bei der zuständigen Stelle (Polizei, Ordnungsamt, ...) anzeigen und verfolgen lassen. Es gilt das Gewaltmonopol des Staates; Selbstjustiz (selbst mit Wasserpistole) ist keine geduldete Option.
hehe. ein Versuch ist's vielleicht wert.
zb wurden mir wasserdichte Winterschuhe verkauft, in denen ich fror und sie Wasser nicht abweisen.
War alles mündlich, gibt ja keine Beweise.
Ein nasses Köpfchen und ein nasses Kleid, und meine Selbstjustiz ist schon getan.
Das kann im übelsten Falle eine Sachbeschädigung sein oder sogar eine Körperverletzung.
Sachbeschädigung, wenn du seine Kleidung ruinierst, weil.. sie nicht wasserfgest ist oder du einen Fleck verursachst.
Körperverletzung: Vielleicht ist dein Wasser verschmutzt, du triffst das Auge und verletzt es, ider so was.
Oder was auch möglich ist, dass der Andere sich angegriffen fühlt, und DIR eine Körperverletzung zufügt.
Ich zum Berispiel bin wirklich nett und friedlich, aber wenn mich ein Fremder Rotzer mit eine Wasserpistole anschiesen würde, gäbe es eine Klatsche. Und nicht zu knapp.
Ansonsten halt die oWi, die schon Jackson erwähnt hat
yup das mit der Beschädigung hab ich mir schon gedacht. Danke
die nachbarskatze hat sich noch nie beschwert wenn sie in meinen garten machen will.die weiß was kommt wenn sie mich sieht
(:
jup, daran habe ich auch gedacht. Sie muss auch aussehen wie eine Wasserpistole, ansonsten könnte ich ja etwas damit ausrauben und Angst verbreiten. Wenn sie wasserscheu sind ist's doch gerade lustig. wurde über den Tisch gezogen. Und Leute werfen Reklame in meinen Briefkasten, trotz der angeklebten Verneinung, dachte Wasser wird die abschrecken