Kann sie es gesetzlich gesehen verlangen, dass ich all ihre Bilder von meinem Handy lösche?

11 Antworten

Ich antworte mal von der Fotografenseite, auch wenn das von Deinem Spaßfaktor vielleicht nicht ganz passt. Es zeigt aber, dass Rechte nicht nur einseitig sind:

Natürlich hat sie gemäß DSGVO das Recht auf Löschung ihrer Daten, da gibt es nichts zu meckern! Das würde aber auch bedeuten, die Leistung des Fotografen als wertlos darzustellen - dem ist nicht so!

Der Fotograf ist genauso viel Wert wie das Model! Wenn ich als Fotograf eine Leistung erbringe, will ich auch einen Ertrag daraus. Ob ich daraus das dicke Geld machen will, oder nur meine fotografische Leistung darstellen und vielleicht künftig Erfolg haben möchte, egal! Dieser Erfolg muss nicht gleich monetär sein. Der kann auch sein, 500 Likes in Youtube zu erzielen - um damit letztlich doch wieder Geld zu verdienen! Und da zählen nicht nur die reinen Einnahmen aus dieser Plattform, sondern auch der Werbewert, der mir vielleicht 10 Babybauch-Shootings, 5 Hochzeiten, und 3 Hundeshootings beschert, dazu ein paar Portrait-Shootings, die Mitarbeiter eines Unternehmens für deren Webseite, ...!

Wenn also bei einem TFP-Shooting eine solche Vereinbarung getroffen wird, dann können beide, Fotograf und Modell, ihre Vorteile daraus ziehen, Werbung für sich machen ohne dafür zu bezahlen. Das ist der Sinn von TFP.

Macht jetzt einer einen Rückzieher, dann ist der zwar gemäß DSGVO rechtens, aber der muss dem anderen die erbrachte und nun nicht nutzbare Leistung zahlen! Idealerweise wurde das vorher schriftlich vereinbart (Konventionalstrafe), ansonsten ist das ein Fall für Juristen.

Ich würde daher schriftlich reagieren: "selbstverständlich lösche ich wunschgemäß die Aufnahmen! Den mir entstandenen Schaden aus üblicherweise x Shootings durch den Werbeeffekt berechne ich Ihnen daher mit y Euro, Zahlung innerhalb 10 Tagen ohne Abzug! Ich erwarte Ihre Antwort innerhalb von z Tagen, verwende die Aufnahmen bis dahin nicht. Ab dem xx.xx.xxxx (wichtig, konkretes Datum angeben) lösche ich wunschgemäß, gilt dies als Rechnung und Sie sind zur Zahlung verpflichtet! Ziehen Sie aber Ihre Forderung zur Löschung zurück, kann ich meinen persönlichen Gewinn aus den vereinbarten Aufnahmen ziehen, und Sie sind zu keiner Zahlung verpflichtet!"

Die DSGVO sagt, dass sie ihre Zustimmung zur Speicherung der Daten jederzeit widerrufen kann, und dann musst Du genau das machen! Da nützt es nix ob Geld geflossen ist damit Du das speichern und verwenden darf. Sie hat das Recht dazu, EU-weit!

Allerdings kannst Du sie dann auf Schadensersatz verklagen, denn Deine Arbeit ist auch was wert!

Das Recht am Eigenen Bild ist ein ziemlich komplexer und umfangreicher Bereich. Neben dem reinen Gesetzestext muss man hier noch eine Menge von ergangenen Urteilen beachten.

Kleiner Überblick: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Einige werden mich jetzt vielleicht steinigen, aber nein, du bist vom Grundsatz her nicht verpflichtet die Bilder zu löschen. Dazu hätte das Anfertigen der Bilder bereits verboten sein müssen. Das war offensichtlich nicht der Fall.

ABER, ja extra groß geschrieben. Wenn du die Fotos veröffentlichst und wenn du sie nur einem Kumpel zeigst, wird das mit ziemlicher Sicherheit eine Straftat darstellen.

Tu dir selbst einen Gefallen und lösche die Bilder einfach. Die sind den Stress nicht wert. Selbst bei einer unabsichtlichen Veröffentlichung bekommst du jede Menge Stress.

anonym2268 
Beitragsersteller
 11.06.2020, 01:44

Im es genau zu erklären.
Wir haben einen Videochat gemacht. Ich habe manchmal einfach so Screenshots gemacht.
Daraufhin habe ich sie direkt angesprochen, ob es ihr was ausmacht, die zu behalten.
Sie meinte das es okay sei.
Mittlerweile haben wir kein gutes Verhältnis mehr, und jetzt hat sie Angst, dass ich diese Aufnahmen irgendwie gegen sie verwende.
Deshalb will sie, dass ich sie lösche.

Ich möchte halt die Erinnerungen behalten, deshalb will ich sie eigentlich nicht löschen.

JuergenWB  11.06.2020, 02:06
@anonym2268

Sorry, aber in dem Fall würde ich einfach löschen! Wenn Ihr eh' kein gutes Verhältnis mehr habt, Du eh keine Gewinnerzielungsabsicht hattest, dann einfach weg damit!

Platt gesagt: vergiss' die Göre! Auch andere Mütter haben hübsche Töchter.

Das Recht auf das eigene Bild, sicher kann sie es verlangen, außer, sie hat einen Vertrag unterschrieben zur Abtretung der Rechte an dem Bild. Fotografen brauchen solche Verträge, aber lösch sie einfach und gut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AnglerAut  11.06.2020, 01:15

Du verwechselst hier veröffentlichen mit privat nutzen.

JacktheWolf  11.06.2020, 20:36
@AnglerAut

Nicht unbedingt, solange er keinen Vertrag hat, gild das Recht am eigenen Bild.

Nur intime Bilder müssen auf verlangen gelöscht werden. Normale Bilder, die mit dem Einverständnis des anderen aufgenommen wurden müssen nicht gelöscht werden.