Geschäfte, die ein erlaubtes Arbeitsverhältnis betreffen?
Hi, ich lerne für die Wirtschaftsarbeir morgen und habe zum Thema beschränkte Geschäftsfähigkeit einen Satz gefunden, den ich nicht ganz verstehe. Und zwar muss ja bei beschränkter Geschäftsfähigkeit der gesetzliche Vertreter zustimmen. Außnahme allerdings ist bei Geschäften, die ein erlaubtes Arbeitsverhältnis betreffen. Kann mir jemand ein Beispiel sagen und helfen? Danke im vorraus :)
1 Antwort
Beispiel: Deine Eltern haben dir (minderjährig) erlaubt, einen Arbeitsvertrag im Einzelhandel abzuschließen. (§ 113 BGB)
Dein Arbeitgeber zahlt das Gehalt unbar, also brauchst du ein Gehaltskonto/Girokonto.
Theoretisch bräuchtest du die Eltern nicht zur Eröffnung dieses Kontos mitzunehmen, weil das unter den § 113 (1) BGB fällt.
In der Praxis spielt die Bank da allerdings meistens nicht mit.
Ebenso musst du Mitglied einer Krankenkasse werden, wenn es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt. Auch das geht dann ohne Beteiligung der gesetzlichen Vertreter.