Ist es gegen den Datenschutz kopierte Arbeitsblätter einzuscannen?
Ich arbeite in der Schule digital, d.h. mit GoodNotes, eingescannten Arbeitsblättern und digitalen Büchern. In allen Fächern ist es kein Problem, dass ich mir die ganzen Arbeitsblätter einscanne. Nur in Geschichte darf ich das nicht. Angeblich, weil das mit dem Datenschutz nicht funktioniert. Das gilt nicht für alle Zettel, sondern zum Beispiel von ihren kopierten Seiten von irgendwelchen Karten, Buchseiten oder abgetippten Reden von z.B. Rosa Luxemburg oder Bismarck. Die kopierten Seiten bekommt übrigens jeder.
Hat sie damit Recht, dass ich die wirklich nicht abscannen darf oder ist das falsch, was sie behauptet?
Wäre cool, wenn ihr irgendwelche handfesten Beweise (seriöse Internetquellen etc.) für mich habt. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Anmerkung: ich bin Schüler, kein Lehrer
3 Antworten
Es geht vermutlich nicht um Datenschutz, sondern um Urheberrecht.
Leider nein, das hängt wohl vom Verlag ab.
Frag doch mal den, der behauptet, dass das
nicht erlaubt ist.
Lehrerin sagt es sei verboten. Beweise und Begründungen habe ich nie so genau bekommen.
Als du sie gefragt hast, was hat sie da gesagt?
Für den eigenbedarf darfst du dir Kopien machen - sofern du das eigentliche Buch auch besitzt und die Kopien wirklich nur für dich sind und du sie nicht weitergibst.
Das beantwortet meine Frage nicht. Es geht hier um Schule und niemand von den Schülern besitzt das Buch.
Es geht wohl um das Urheberrecht, Datenschutz hat damit nichts zu tun.
Für Lehrkräfte gibt es bestimmte Regeln, was das Kopieren angeht:
Für den Privatgebrauch (also Schüler) dürfte dagegen das Recht auf Privatkopie gelten, das heißt du darfst kopieren (und scannen).
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. ( § 53, Abs. 1, S. 1 UrhG)
(Reden von Rosa Luxemburg und Co. unterliegen an sich sowieso keinem Urheberrecht mehr, lediglich die begleitenden Texte und Bearbeitungen.)
Danke für den Tipp. Weißt du denn ob das illegal ist?