Abhilfe gegen Instagram-Repost?
Hallo Leute,
Ich betreibe hobbymäßig eine Instagramseite, in dessen Beiträge ich mittlerweile mehr Zeit investiere als gedacht. Umso wichtiger ist es mir, dass meine Fotos nicht repostet werden. Einen deutlichen Vermerk dazu habe ich in der Biografie, und auch in die Bildunterschrift schreibe ich es manchmal, wenn es mir besonders wichtig ist. Es scheint aber, als würde es manche anderen Nutzer, deren Dreistigkeit nicht zu übertreffen ist, nicht zu interessieren. Es bilden sich dann Ketten und schließlich verliert es sich irgendwo. Genau das will ich nicht. Ich werde zwar in den Beiträgen erwähnt und alles wird mit #regram versehen, aber das kann und will ich mit mir nicht gefallen lassen. Was kann man gegen Reposter tun? Was ist, wenn sich der Reposter nicht meldet/ignoriert? Darf man aus rechtlicher Sicht ohne Einverständnis reposten, wenn man den Urheber erwähnt?
3 Antworten
Hpunkzi fragt:
Darf man aus rechtlicher Sicht ohne Einverständnis reposten, wenn man den Urheber erwähnt?
Kanzlei Biz schreibt:
Grundsätzlich ist es weder auf Instagram noch auf anderen Social-Media-Plattformen erlaubt, fremde Fotos herunterzuladen, um diese dann wiederum selbst zu posten. Denn jedes hochgeladene Bild hat einen Urheber und damit einen Allein-Berechtigten zur Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes.
Ich schrieb hier gestern:
Sonst drohen laut UrhG
- eine § 97a Abmahnung
- wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
- oder gar ein § 109 Strafantrag
- wegen § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.
Dies steht dir auch frei - mit oder ohne Anwalt, und natürlich auch eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.
Wie man gleich von Vorneherein das Reposten von Fotografien auf Instagram verhindert, habe ich nicht herausgefunden, nur, wie das bei "Stories" geht:
So verhinderst du den Repost deiner Beiträge in fremden Stories
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo Gerd,
Vielen Dank für die ausführliche und nachvollziehbare Antwort. Das "reposten" in der Story zählt für mich eher als teilen, und stellt daher auch keine Bereicherung für den Reposter dar. Vielen Dank für die saubere Arbeit, ich weiß das sehr zu schätzen!
Dann darfst du Instagram nicht nutzen. Mit dem Anerkennen der Bedingungen erkennst du auch an, dass deine Bilder geteilt werden dürfen. Du könntest dein Konto noch als Privat deklarieren, dann kannst du entscheiden, wer deine Bilder überhaupt sieht.
"Mit dem Anerkennen der Bedingungen erkennst du auch an, dass deine Bilder geteilt werden dürfen."
Wo kann man das nachlesen? Und bedeutet "teilen" auch "reposten", oder nur die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) des Links zu einer Fotografie, was ja fast immer zulässig ist, oder das Einbetten des fremden Werkes, siehe https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2643?
Gruß aus Berlin, Gerd
Danke für die Antwort, ich denke jedoch, dass es zwischen "teilen" und "reposten" einen Unterschied geben muss. Vielleicht kannst du anhand der Bedingungen doch das Gegenteil beweisen?
Ich denke nicht wenn das Foto geschützt ist .Aber wenn du das machst finde ich das um fair denn du hast das Bild nicht gemacht und wenn du ihn verlinkst oder etwas anderes machst ist das auch nicht fair .Hör auf oder investier weiter hin Zeit für deine Instagram Posts .
Unfair? Ich reposte nichts, genauso erwarte ich das von anderen, vor allem wenn ich es ausdrücklich reinschreibe. Das macht nicht so viel Sinn.