Sind Logos in fiktiven Filmen urheberrechtlich geschützt?
Guten Abend,
wenn es in einem Spielfilm ein fiktives Logo für eine Gruppe oder Organisation gibt, ist das urheberrechtlich geschützt oder kann man das selber einfach benutzen bzw zu seinem Markenzeichen machen?
6 Antworten
Nicht jedes graphische Werk, also auch nicht jedes Logo, erreicht die nötige "Schöpfungshöhe", um hierunter zu fallen: UrhG § 2 Geschützte Werke. Beispiel: "Das Logo der ARD erreichte 1986 nach einer Entscheidung des OLG Köln nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt."
Dennoch kann auch so ein "banales" Logo geschützt sein, durch das Markengesetz (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen), siehe dazu dpma.de. Aber etwa gegen eine "Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register" (§ 4 Entstehung des Markenschutzes) könnte man vorgehen, etwa bei einer Nicht-"Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr" (ebd.) -
was bei einem "fiktiven Logo" wohl der Fall sein sollte.
Was das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zur Benutzung eines fiktiven Zeichens im geschäftlichen Verkehr sagt, hann ich aber nicht abschätzen.
Zudem ist mir unklar, ob ein an sich mangels eigener Schöpfungshöhe urheberrechtlich nicht geschütztes Logo nicht urheberrechtlich geschützt sein kann als wesentlicher Bestandteil eines urheberrechtlich geschützten Werkes - wie einem Film oder einem Roman - etwa ein Zauberzeichen bei Harry Potter oder die Klamotten von Pippi Langstrumpf.
Gruß aus Berlin, Gerd
Kommt darauf an wie bekannt der Film ist. StarTrek und StarWars haben auf alles im Film gezeigte ein Copyright da sie mit merchandise eine Menge Geldverdienen.
Alles, was für solch einen Film gestaltet wurde und dann im Film zu sehen ist, unterliegt selbstverständlich dem Urheberrecht und kann keinesfalls ohne explizite Genehmigung anderweitig genutzt werden.
Hallo,
das wäre in der Regel vom Urheberrecht geschützt, ja.
"Kann man das selber einfach benutzen bzw zu seinem Markenzeichen machen?" Könntest du; aber dann müsstest du auch mit netter Post von einer Anwaltskanzlei rechnen.
Was sind denn das für Fragen!
Darf ich ungefragt das Auto, die Wohnung, meines Nachbarn benutzen? Dessen Kühlschrank leeren, ...?
Dürftest du, wenn er das Eigentum daran aufgegeben hätte.