Ist es erlaubt Schularbeiten im Internet zu veröffentlichen?

5 Antworten

taceee schreibt:

Da würde ich als Urheber die Schule angeben.

Die Schule kann kein Urheber sein. Urheber können nur Menschen sein, also ein Lehrer oder mehrere, Leute vom Ministerium oder von einem Schulbuchverlag usw.

Aber Schulen, Ministerien, Verlage usw. können Inhaber von Nutzungsrechten sein und müssen dann meist gefragt werden, was man mit deren Geschützte(n) Werke(n) - also eventuell einer Prüfungs-Aufgabe oder Sammlungen von Prüfungs-Aufgaben - machen darf.

Aber nur dann, wenn eine solche Prüfungs-Aufgabe oder Sammlung die nötige Schöpfungshöhe hat, um geschützt zu sein durch das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG). Eine plump ausgedachte und formulierte Prüfungs-Aufgabe wie "Fassen Sie den 1. Akt von Faust I zusammen" wird da kaum geschützt sein ;-)

Dies gilt alles auch für das Werk des Schülers, also für dessen Lösung von Prüfungs-Aufgaben. Er ist der Urheber seiner Werke, und laut § 15 Allgemeines auch der alleinige Inhaber der Verwertungsrechte an seinen Werken -

falls er (oder seine gesetzlichen Vertreter, also meist seine Eltern) nicht Dritten solche eingeräumt hat, etwa der Schule. Das kann passieren durch einen Vertreg mit der Schule, etwa in Form von AGBs. Das wissen wir ja nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Der Urheber muss es erlauben, sprich zunächst mal muss der Lehrer oder die Lehrerin welche die Angabe geschrieben hat erlauben, dass diese Veröffentlicht wird. Vermutlich hat dann am Ende auch die Schule noch etwas mitzureden.

Eine Veröffentlichung ist Verboten wenn es der Urheber nicht erlaubt auch dann wenn du dazu schreibst wer der Urheber ist.

Das was du geschrieben hast ist natürlich deine Sache aber die Angabe an sich nicht.

Grundsätzlich darfst du kein Handy verwenden wenn du einen Test oder Schularbeit machst aber sagen wir du machst ein Foto

dann darfst du es auch veröffentlichen weil es ja deine Arbeit ist die du fertig gemacht hast

Ist wahrscheinlich Verboten. Macht zwar trotzdem jeder, weil das generell keinen juckt und dich niemand dafür anzeigen wird.

Deine eigenen Werke? Da sollte es gehen.

taceee 
Beitragsersteller
 10.01.2022, 01:30

ok Danke