Ist es erlaubt, ein Bild von Rembrandt in einer PowerPoint im Rahmen eines öffentlichen Vortrags zu benutzen oder verstößt man damit gegen Urheberrechte?
2 Antworten
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 64 Allgemeines
"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."
Nun stellt sich noch die Frage, welches Recht der Fotograf des Gemäldes hat. Dazu gibt es das bekannte Merian-Urteil, siehe http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm,
aber auch ein neueres, völlig anderes:
"Das LG Berlin hat mit Datum vom 31.05.2016 zum Aktenzeichen 15 O 428/15 auf Antrag des Reiss-Engelhorn Museums Mannheim, Museum Weltkulturen gegen Wikipedia und Wikimedia entscheiden, dass dem Museum ein Unterlassungsanspruch gegen die Internetveröffentlichung (juristisch: öffentliche Zugänglichmachung, § 19 a UrhG) von 17 Reproduktionsfotografien (kurz Reprofoto) von gemeinfreien Gemälden gegen die Wikimedia Foundation Inc. (und nicht gegen die Wikimedia Deutschland) zusteht." https://www.ka-rechtsanwalt.eu/reprofotos-von-gemaelden-frei-kopierbar-oder-urheberrechtlich-geschuetzt/
Gruß aus Berlin, Gerd
Aber bitte weiterlesen zum letztgenannten Urteil. Interessant ist die Begründung. Und dort heißt es am Ende:
"Es beleibt abzuwarten, ob das Urteil bestand haben wird. Laut Medienberichten ist inzwischen Rechtsmittel eingelegt worden."
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo!
Das ist selbstverständlich erlaubt.Solange du den Künstler benennst und du mit dem Bild keinen Gewinn erzielst (z.B. indem du es verkaufst),ist die Verwendung in der Präsentation völlig legitim.
MFG:Daniel
Zwei deiner Behauptungen sind falsch.
Gruß aus Berlin, Gerd