Ist es eine Rechtsverletzung, wenn jemand meine Sprachnachrichten ohne meine Einwilligung weitersendet?
Hallo, Wie es die Frage bereits sagt, hat ein “Freund“ von mir meine Sprachnachrichten von WhatsApp auf seinem Handy gespeichert und verbreitet diese gerade in diverse Gruppen, jedoch ohne meine Einwilligung.
Da er sich gerade, mal wieder, mit mir streitet über WhatsApp will er mich so bei anderen fertigmachen, wobei ihm dass nicht gelingt.
Allerdings darf er doch dass gar nicht auf diese Weise, oder?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten und Informationen :-)
MfG
6 Antworten
Das Verhalten dürfte insgesamt nicht strafbar und insbesondere nicht von § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - erfasst sein.
Alle Tatbestandsvarianten hiervon setzen voraus, dass es sich um eine unbefugte Aufnahme handelt. Diese liegt hier gerade nicht vor. Du hast die Nachricht ja selbst für Deinen Freund aufgenommen und ihm geschickt. Daher ist das Verhalten Deines Freundes zwar nicht korrekt, aber wohl auch nicht strafbar.
Abgesehen davon gewinnt man einen Streit unter 14-Jährigen garantiert nicht dadurch, dass man dem anderen die Rechtslage vorhält. Das funktioniert leider schon unter Erwachsenen im Regelfall nicht.
Habe vergessen zu erwähnen:
Ich bin zurzeit 15 Jahre alt und er ist 14
Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist in Deutschland gemäß § 201 Abs. 1 und Abs. 2 StGB ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.
Das sehe ich aber anders:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Schließlich war die Sprachnachricht nicht für die Öffentlichkeit bestimmt!
Toll, Du hast § 201 StGB korrekt aus dem Internet kopiert. Und letzt lies ihn dir noch einmal durch. Es geht um die unbefugte Aufnahme eines anderen. Unbefugt ist die Aufnahme zumindest dann, wenn sie gegen den Willen der Person verstößt, die aufgenommen wird.
Bei einer Sprachnachricht nimmt die Person ihre eigene Stimme auf. Daher ist § 201 StGB tatbestandlich bereits gar nicht einschlägig.
Ich glaube nicht, dass die Anzeige es bis vor's Gericht schaffen würde. In deinem Fall denke ich,dass du noch recht jung bist also wie wäre es wenn du es einfach seinen Eltern sagst?
Nein, das ist zwar nicht die feine englische Art, aber nicht strafbar.
Hast Du den § 201 StGB gelesen und auch verstanden? Vermutlich nicht, die Antwort ist Unsinn.