Gegenanzeige sinnvoll (Beleidigung?
Ich wurde von einer Person angezeigt bzw. es läuft ein Verfahren gegen mich. Die Person behauptet, ich hätte sie beleidigt (über Whatsapp, Facebook etc.). Dieses streite ich ganz klar ab, da nie eine Beleidigung von mir aus fiel. Ich habe allerdings den Chat von uns noch und ich hatte Sprachnachrichten von ihr bekommen, wie sie mich beleidigt hatte und das auch mehrmals. Nun überlege ich, ob eine Gegenanzeige sinnvoll wäre. Danke für die Antworten
3 Antworten
Strafgesetzbuch
§ 164Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen
Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen
Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt,
ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider
besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt,
die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche
Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Das wäre dann ein eigenes Verfahren und bringt dir keinen Vorteil. Derjenige könnte bestraft werden, das beeinflusst das Verfahren gegen dich aber nicht.
Man kann eine Anzeige nicht "fallen lassen" - ermittelt der Staatsanwalt einmal, ist nichts mehr zu machen. Droherei solltest du auch unterlassen.
Außerdem natürlich nicht bei der Polizei aussagen. Falls möglich, Anwalt einschalten.
Bedeutet also, das die Anzeige untersucht wird und gegebenenfalls fallen lässt ? Wann wäre denn so etwas möglich ? Reicht es schon, wenn es nicht 100% bewiesen werden kann ?
Ungefähr so läuft das ab. Ja, genau.
Wenn derjenige es schriftlich hat - hat er ja die Beweise. Wie kann es also nie passiert sein?
Es ist wirklich nicht passiert. Ich habe von der Person auch gehört, ich hätte ihre Nummer öffentlich verbreitet - das steht aber nicht zur Anzeige. Ich möchte von dieser Person gern mal meine angeblichen Beweise sehen...
Könnte man eine Gegenanzeige androhen, wenn die Anzeige gegen mich nicht fallen gelassen wird oder wäre das strafbar (Erpressung) ?