Ist es ein Verzichten auf Vorrang wenn man bei einer Stopschild stehenbleibt?

5 Antworten

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Ich kenne das so in Deutschland nicht.

Du scheinst aus Österreich zu sein, vielleicht ist es dort anders ?!?!

Das hier habe ich dazu gefunden:

Verzichtsregel

Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, egal aus welchen Gründen, ob freiwillig oder unfreiwillig, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes (z. B. das Anhalten beim Verkehrszeichen "Halt"), gilt als Verzicht auf den Vorrang.

Sobald der Wartepflichtige erkennen kann, dass der Vorrangberechtigte sein Fahrzeug in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes zum Stillstand bringen muss, führt das bereits bei der Annäherung an die Kreuzung zum Verzicht auf den Vorrang.

Das Anhalten eines Schienenfahrzeuges im Haltestellenbereich gilt nicht als Vorrangverzicht!

Quelle: https://mmmtest1.mmm-software.at/oe_fs_pp/Kl_B/30000h10.htm

Dort findet man auch genau dieses Bild bzw. diese Situation.

Viele Grüße

Michael

verreisterNutzer  20.06.2019, 13:42

Danke sehr! Hat mir geholfen :)

Mein erster Gedanke war, dass dies doch überhaupt nicht stimmt. Dann aber fiel mir ein, dass hier auch Leute sind die deutsch sprechen (schreiben) obwohl sie nicht in Deutschland leben. Andere Länder, andere Sitten.

Als Einzigstes, warum wirklich der Entgegenkommende in dieser Situation Veorrang erhalten könnte wäre weil Du darauf verzichtest. Dies könnte in A so geregelt sein dass es so zählt wenn man anhält.

Woher ich das weiß:Hobby

Es ist kein Verzicht auf Vorrang, weil du nie Vorrang hattest. Die korrekte Antwort allerdings ist, wie bereits angemerkt, grün.

machhehniker  21.06.2019, 09:16

Hat man als Gradeausfahrer nicht Vorrang vor einem entgegenkommenden Linksabbieger?

Die Frage ergibt keinen Sinn da die Verzichtsregel nur dann greift wenn man FREIWILLIG auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet.

Fakt ist dass du in dem im Bild beschriebenen Beispiel Vorfahrt hättest da der Entgegenkommende ein "Vorfahrt gewähren" Schild hat, du allerdings nur ein Stopschild.

Somit hast du keine WartePFLICHT, sondern nur das RECHT dem Entgegenkommenden die Vorwahrt freiwillig zu gewähren.

19Michael69  20.06.2019, 15:20

"Nur" ein Stoppschild?

Lies dir besser nochmal durch, was du da geschrieben hast ;-)

Des Weiteren geht es hier um Österreich, was man in der Frage wohl hätte dazu schreiben sollen.

Gruß Michael

Myrmiron  20.06.2019, 15:38
@19Michael69

Stop und Vorfahrt gewähren haben die selbe Gewichtung soweit ich weiss, demnach hat er nach deutscher STVO nicht die Pflicht dem entgegenkommenden Linksabbieger die Vorfahrt zu gewähren, oder sehe ich das falsch?

19Michael69  20.06.2019, 16:12
@Myrmiron

Das siehst du richtig, halt mit dem Unterschied, dass man bei Vorfahrt gewähren nicht anhalten muss.

In deiner Antwort hast du aber durch deine Wortwahl das Stoppschild dem Schild Vorfahrt gewähren sozusagen "untergeordnet".

Gruß Michael

Myrmiron  20.06.2019, 16:38
@19Michael69

Ach so meinst du das, ja jetzt sehe ich es auch.

Schlechte Wortwahl.

verreisterNutzer  20.06.2019, 13:41

Genau deswegen war ich mir auch unsicher.

Ja. du hast Stopp und darfst erst fahren wenn alles frei ist.