Ist es durch die StVO verboten, dass man mit Pferden auf Straßen in der "Stadt" reitet?

12 Antworten

Sie müssen auf der Strasse bewegt werden,da sie als Kraftfahrzeig gelten. Zudem müssen sie ausgebildete Verkehrsteilnehmer sein,sonst gibt es Probleme mit der Versicherung im Schadenfall.

Nein, das ist nicht verboten.

Ihr seid ganz normale Verkehrsteilnehmer und müsst euch an die Straßenverkehrsordnung halten.

§28 StVO

 

„(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten.

Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

 

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

 

1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,

2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.“

 

Nein, es gilt aber Paragraph 28 StVO. Das Pferd ist wie ein Kraftfahrzeug zu behandeln, muss bei Dunkelheit auch beleuchtet werden. Du reitest am rechten Fahrbahnrand. Und klar du darfst niemanden gefährden oder behindern. 

LG 

Thus 

Nein, das ist nicht verboten.