Ist es Diebstahl vom Lkw gefallene Ware einfach zu behalten?

4 Antworten

Das ist eine gängige Bezeichnung für gestohlene Ware. Und wenn du an deren Vertrieb mitwirkst, machst du dich wegen Hehlerei strafbar. Falls das Zeug wirklich vom LKW fiel, ist die Veräußerung auf eigene oder fremde Rechnung immer noch (Fund-)Unterschlagung und als solche ebenfalls strafbar.

Teddybaer318 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 17:25

Dankeschön. Ich werde ihr sagen dass sie die Ware umgehend im Fundbüro abzugeben hat oder es der Polizei melden soll.

Auch wenn die Dinge tatsächlich "vom LKW gefallen" sein sollten, hat er durch das "Finden" nicht das Eigentum erworben. Er hätte die Sachen dem Eigentümer oder dem Fundbüro übergeben müssen. Aber ganz ehrlich: Das glaubst Du doch selber nicht. Fakt ist, er hat die Sachen gestohlen. Auch wenn Du gutgläubig und Dumm sein solltest - das würde Dich nicht schützen. Du würdest Dich der Hehlerei strafbar machen und könntest gem. Par. 259 StGB zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verurteilt werden.

Teddybaer318 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 17:21

Ich danke dir für deine Antwort. Ich kann es leider nicht einschätzen ob es nun gestohlen oder wirklich vom Lkw gefallen ist. Wie gesagt, habe ich das Angebot sofort abgelehnt, da ich mir so etwas schon denken konnte.

miboki  17.08.2016, 17:22
@Teddybaer318

Egal! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Die Ware gehört ihr nicht, es ist Unterschlagung! Wenn Du beim Verkauf hilfst, bist Du Hehler und machst Dich ebenfalls strafbar, wenn Du die Ware veräußerst. Die Ware muß entweder bei der Polizei oder im Fundbüro abgegeben werden.

Teddybaer318 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 17:22

Wie schon oben geschrieben, habe ich sofort abgelehnt, da ich mir so etwas schon denken konnte. Ich werde ihr raten das abzugeben, doch was mach ich wenn sie das nicht freiwillig macht? Zur Polizei gehen und das angeben?

"Vom LKW gefallen" ist eigentlich ein Synonym für gestohlene Ware. Also hast du richtig gehandelt, sonst wäre das Hehlerei und die wird genauso bestraft wie Diebstahl.

Teddybaer318 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 17:19

Genau das habe ich ihr auch gesagt, dass ich mich da nicht rein hänge, da es ja sonst Hehlerware ist. Sie sagte halt, es sei vor ihren Augen vom Lkw gefallen. Also weiß ich jetzt nicht ob sie nur dieses Synonym gebraucht hat oder es wirklich von einem Lkw fiel. Ich hab davon leider garkeine Ahnung. Aber ich danke dir.

ThommyHilfiger  17.08.2016, 17:23
@Teddybaer318

Letztendlich bleibt es sich auch gleich, ob tatsächlich oder als Synonym. Ob Diebstahl oder Fundunterschlagung: Unrecht bleibt Unrecht...