Ist eine Terminvereinbarung per Email eine schriftliche Willenserklärung?
Es geht darum, weil ich einen Termin am Montag vereinbart habe absagen will... Allerdings habe ich das schon ungefähr 2 weitere Male gemacht und die Frau meinte, dass es beim nächsten Mal es in Rechnung gestellt wird. Darf sie das?? Ich habe nur per Email geschrieben
4 Antworten
Das ist zwar keine schriftliche Willenserklärung, da die Unterschrift fehlt, eine Terminvereinbarung braucht aber auch keine Schriftform.
Somit hast du eine gültige Willenserklärung abgegeben.
Selbstverständlich darf sie das. Angenommen sie ist Heilpraktikerin oder Masseurin. Dann hat sie dir den Termin eingeräumt und hat keinen anderen Patienten für diese Zeit angenommen. Dann hat sie einen Verdienstausfall!
Ja, auch eine Mail ist eine schriftliche Willenserklärung.
Um was für einen Termin handelt es sich denn? Wenn es sich um einen Dienstleistungstermin handelt, ist die Zeit für dich reserviert. In der Zeit kann der Dienstleister keine anderen Kunden bedienen, ihm geht also Geld verloren.
das ist - rechtlich gesehen - ein verbindlicher Vertrag