Ist ein/e Tanzpädagoge/ Tanzpädagogin ein Freiberufler/in?

2 Antworten

Hallo,

leider ist diese Berufsbezeichnung nach wie vor ungeschützt. Wir (ausgebildete Tänzer und Tanzpädagogen und Mitglieder der lokalen Berufsverbände) arbeiten aber daran, dass sich das bald ändert.

Sei mir bitte nicht böse, aber zu glauben, man könnte nach ein(!)wöchiger "Ausbildung" Tanzpädagoge sein, ist völlig hirnrissig und sollte wefen Gemeingefährdung verboten werden.

Tanzpädagogik ist ein dreijähriges (!!!) Studium, das an einer Hochschule zu absolvieren ist. Die Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Tanzausbildung und mindestens dreijährige Bühnenerfahrung. Es ist völlig verantwortungslos und grenzt an Körperverletzung, nach einem einwöchigen Schnellsiedekurs auf Tanzschüler losgelassen zu werden.

Bitte schaue dir einmal die Unterrichtspläne jener Hochschulen an, die Tanzpädagogik anbieten. Z.B. an der renommierten Palucca-Schule in Dresden, die ein Vorreiter in Sachen Tanzpädagogik war und ist.

Unter anderem gehört zu den wichtigsten Fächern Anatomie und funktionelle Anatomie. Profunde Kenntnisse im klassischen Ballett sowie in allen Techniken, die ein Tänzer Kindern, vor allem aber auch einem Hobby-Tänzer vermitteln soll, sind unumgänglich. Auch eine gute musikalische Grundausbildung gehört dazu, um gut und richtig unterrichten zu können. So viel zum Thema Tanzpädagogik.

Um Gesellschaftstanz, also Standard und Latein, unterrichten zu können, sollte man die Tanzmeister Prüfung abgelegt haben. Informationen darüber bekommst du bei den Tanzsportverbänden Deutschlands, Österreichs und/oder der Schweiz. Auch dieser Befähigungsprüfing (früher auch "Trainerschein" genannt) geht eine Ausbildung über einen längeren Zeitraum voraus, die sich berufsbegleitend abends und an den Wochenenden absolvieren lässt, die aber den Anwärtern auch einiges abverlangt.

Das und nur das, sind Ausbildungen, nach denen man tatsächlich fähig ist, Tanz unterrichten zu können ohne Schaden anzurichten. Die Berufsverbände arbeiten seit längerem gemeinsam daran, dass die Berufsbezeichnungen "Tanzpädagoge" und "Tanzmeister" endlich gesetzlich geschützt werden und solchen Veranstaltern, die derartige einwöchige Kurse anbieten, das Handwerk zu legen.

Zum Glück achten immer mehr Ballett- und Tanzschulbesitzer darauf, nur mehr gut ausgebildetes Lehrpersonal anzustellen. Auch für die Erlangung eines Gewerbescheines, soll ein anerkannter Ausbildungsnachweis bald Pflicht werden.

In der Zwischenzeit kann ich nur an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen appellieren, erst dann zu unterrichten, wenn man auch die nötigen Kenntnisse dafür erlangt hat. Besonders Spirtärzte könben ein Lied davon singen, was falscher Unterricht anrichten kann. Da werden bereits kleine Kinder, abe auch gutgläubig interessierte Laien oft für ihr ganzes Leben geschädigt, weil schlecht ausgebildete Lehrersie nachhaltig schädigen.

Wenn du unterrichten möchtest ubd pädagogische Begabubg mutbringst, dann mache bitte eine vernünftige Ausbildung, ehe du größeres Unheil anrichtest.

Mit dieser einwöchigen "Ausbildung" kannst du jedenfalls gar nichts anfangen, denn das ist absoluter Humbug.

Wende dich bitte dorthin, wo du tatsächlich fürx die Berufe des Tanzpädagogen bzw. des Tanztrainers/Tanzmeisters fit gemacht wirst und vergiss alles andere.

Es tut mir leid, dass ich keine erfreulicheren Auskünfte für dich habe und ich appelliere noch einmal sehr ernsthaft an dein Gewissen ubd dein Verantwortungsbewusstsein potenziellen Schülern gegenüber.

Mit freundlichen Grüßen

Lilly "Tanzistleben"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tanzistleben  03.06.2019, 19:17

Entschuldige bitte die Tippfehler im letzten Teil. Die Zeit hat für die Korrektur nicht mehr ausgereicht. Ich hoffe, es ist trotzdem lesbar und verständlich.

ocinyteicos 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 21:18
@Tanzistleben

Danke für deine ausführliche Antwort! Ich verstehe was du meinst!

Zu mir: Ich tanzen seit 2008 in einem Tanzsport-Verein aktiv Turniere in den lateinamerikanischen Tänzen unter anderem habe ich eine zeitlang auch Standard getanzt. Seit 2014 arbeite ich ehrenamtlich als Jugendwart im Verein. Ich unterrichte bereits Turnier und Vorturnier Paare/ Tänzer/innen. Da ich letztendlich einige Tanzerfahrung habe, traue ich es mir dies zu. Gerne würde ich ein Trainerschein beim DTV machen, habe aber leider noch nicht die Möglichkeit, da mir ein paar Mittel fehlen(Zeit, Auto... Aber ich möchte Ihn auf jeden Fall noch machen) Mir ist bewusst, dass die einwöchige Ausbildung überhaupt nicht vergleichbar ist mit dem 3 jährigen Studium, da stimme ich dir voll und ganz zu. Leider wird in meiner Stadt nicht die Ausbildung angeboten. Ich habe letztendlich die kurze Ausbildung gemacht um den Titel zu bekommen und als Freiberufler Tanzunterricht geben zu können. Im Fach Anatomie kenne ich mich gut aus, da ich ich im 2. Lehrjahr Physiotherapeut bin. Im ersten Lehrjahr habe wir alles zum Thema Anatomie durchgenommen, sowie die Themen Trainings und Bewegungslehre. Dadurch habe ich ein klares Bild des Stütz und Bewegungsapparates :)

Wie gesagt und wie gefragt... ging mir es um das Thema, ob der erworbene (nicht gesetzlich geregelte) Titel "Tanzpädagoge/Tanzpädagogin" als ein Freier Beruf (beim Finanzamt) geltend gemacht werden kann?

Liebe Grüße :)

ocinyteicos 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 21:21
@ocinyteicos

Ach ja und seit zwei Monaten nehme ich regelmäßig an einer Tanzgruppe für zeitgenössischen Tanz teil und ich lieeebe es 😍

ocinyteicos 
Beitragsersteller
 04.06.2019, 21:23
@ocinyteicos

Entschuldige diese Informationen haben gefehlt. Ich hätte mich auch erstmal vorstellen müssen und danach fragen sollen 😊

Tanzistleben  05.06.2019, 03:53
@ocinyteicos

Ja, das hätte eine Antwort wesentlich erleichtert. Da der Berufstitel so nicht anerkannt ist, kannst du nur versuchen, ob du beim Finanzamt damit durchkommst. In deinem Fall würde ich unbedingt raten, dass du so bald wie möglich den Trainerschein beim DTV machst. Der "Tanzmeister" wird wenigstens teilweise anerkannt. Wenn es so schwierig ist für dich, frag doch einmal, ob es nicht irgendwo Blockunterricht gibt. Dann musst du zwar eventuell zwei oder drei Urlaube opfern, aber du hättest wenigstens etwas Tanzspezifisches in der Hand

Aber zuerst frag einmal beim Finanzamt. Viel Glück!

ocinyteicos 
Beitragsersteller
 06.06.2019, 10:31
@Tanzistleben

Ich werde mich mal erkundigen. Vielen Dank dir !

Denke schon hol es dir einfach schriftlich vom Finanzamt.