Ist eine private Rentenversicherung nötig für die Einbürgerung als Selbstständiger
Hallo, mein Mann kommt aus der Türkei. Er lebt und arbeitet seit über 9 Jahren ununterbrochen in Deutschland. Als Angestelter hat er 6 Jahre die gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt aber seit seiner Selbständigkeit vor 3 Jahren hat er sich entschieden keine Rentenversicherung mehr zu haben.
Wir wollen uns einbürgern. Unsere Ansprechpartner bei den Behörden meint, dass mein Mann für die Einbürgerung eine private Rentenversicherung braucht. Wir haben aber Zweifel daran, ob es tatsächlich nötig ist, weil wir nirgendwo ein offizielles Dokument/Information darüber finden konnten. Ausserdem soll man ja selbe entscheiden, wie man seine Rente finanzieren will, oder? Kann es ein Fehler von unserem Ansprechpartner sein oder stimmt es wirklich, dass eine private Rentenversicherung für die Einbürgerung unbedingt nötig ist?
3 Antworten
Bei einer Einbürgerung gem. § 9 (Ehegatte einer Deutschen) oder § 8 (z.B. Flüchtlinge) ist eine Nachhaltige Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich.
Da er jedoch 9 Jahre (hoffentlich Rechtmäßig) hier ist und vermutlich ne Niederlassungserlaubnis haben wird kommt auch ne Einbürgerung nach § 10 in Betracht. Hier ist keine Nachhaltige Sicherung erforderlich. Somit kann eine Rentenversicherung nicht verlangt werden.
Allerdings masg es Bundesländer (nicht Niedersachsen) geben wo die Ausführungsbestimmungen oder Weisungen des Ministeriums was anderes sagen. Dioeses bindet jedoch nur die Behörde, ein Gericht kann ohne weiteres anders entscheiden. Die Gesetze und die Ausführungsbestimmungfen des Bundes sehen das jedenfalls nicht vor, das nmit der privaten RV
Vielen Dank für die Informationen. Das bestätigt unsere Vermutung.
Orchidee 1: Welchen Schmerz hast Du? Wenn er selbstständig arbeitet zahlt er ja auch Steuern in die Steuerkasse ein. Hat er keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen?
Eine Rentenversicherung scheint, bis auf wenige Ausnahmen, tatsächlich Pflicht zu sein. Da ich nicht Rentenversicherungspflichtig bin, halte ich mich mal weiterhin dort heraus, ich habe es lediglich selber herausgesucht, da hier keine Antwort kam. : http://www.krankenversicherung-private.net/renten/rentenversicherungspflicht.htm
Hängt wie gesagt vom §§ ab. Einbürgerzung nach § 8 oder 9 STAG = Rentenversicherung §10=keine RV. Es giobt nmoch einige andere Rechtsgrundlagen für einbürgerungen aber die sind eher selten und da brauchste normalerweise keine RV
Wovon will er im Alter leben? Man kann ja nicht ewig arbeiten.
Hoffentlich nicht von Hartz IV.
Nich bei der "Regel" einbürgerung gemäß § 10 Stag
Und wieder was gelernt. Danke
Mein Mann ist Ingenieur und hat eigene Ing. Firma. Soweit ich von der webseite verstanden habe, fällt er nicht unter der Gruppe von Rentenversicherungspflichtige Selbstständiger. Aber vielen Dank für den Antwort.