Ist eine private Rentenversicherung nötig für die Einbürgerung als Selbstständiger

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Bei einer Einbürgerung gem. § 9 (Ehegatte einer Deutschen) oder § 8 (z.B. Flüchtlinge) ist eine Nachhaltige Sicherung des Lebensunterhaltes erforderlich.

Da er jedoch 9 Jahre (hoffentlich Rechtmäßig) hier ist und vermutlich ne Niederlassungserlaubnis haben wird kommt auch ne Einbürgerung nach § 10 in Betracht. Hier ist keine Nachhaltige Sicherung erforderlich. Somit kann eine Rentenversicherung nicht verlangt werden.

Allerdings masg es Bundesländer (nicht Niedersachsen) geben wo die Ausführungsbestimmungen oder Weisungen des Ministeriums was anderes sagen. Dioeses bindet jedoch nur die Behörde, ein Gericht kann ohne weiteres anders entscheiden. Die Gesetze und die Ausführungsbestimmungfen des Bundes sehen das jedenfalls nicht vor, das nmit der privaten RV

Angelic1 
Beitragsersteller
 09.01.2010, 15:09

Vielen Dank für die Informationen. Das bestätigt unsere Vermutung.

Orchidee 1: Welchen Schmerz hast Du? Wenn er selbstständig arbeitet zahlt er ja auch Steuern in die Steuerkasse ein. Hat er keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen?

Eine Rentenversicherung scheint, bis auf wenige Ausnahmen, tatsächlich Pflicht zu sein. Da ich nicht Rentenversicherungspflichtig bin, halte ich mich mal weiterhin dort heraus, ich habe es lediglich selber herausgesucht, da hier keine Antwort kam. : http://www.krankenversicherung-private.net/renten/rentenversicherungspflicht.htm

Angelic1 
Beitragsersteller
 09.01.2010, 15:11

Mein Mann ist Ingenieur und hat eigene Ing. Firma. Soweit ich von der webseite verstanden habe, fällt er nicht unter der Gruppe von Rentenversicherungspflichtige Selbstständiger. Aber vielen Dank für den Antwort.

Tibettaxi  11.01.2010, 07:15
@Angelic1

Hängt wie gesagt vom §§ ab. Einbürgerzung nach § 8 oder 9 STAG = Rentenversicherung §10=keine RV. Es giobt nmoch einige andere Rechtsgrundlagen für einbürgerungen aber die sind eher selten und da brauchste normalerweise keine RV

Orchidee1  14.02.2010, 21:44
@Angelic1

Wovon will er im Alter leben? Man kann ja nicht ewig arbeiten.

Hoffentlich nicht von Hartz IV.

Tibettaxi  07.01.2010, 15:04

Nich bei der "Regel" einbürgerung gemäß § 10 Stag

quietprof  07.01.2010, 15:29
@Tibettaxi

Und wieder was gelernt. Danke

Tibettaxi  07.01.2010, 15:31
@quietprof

Immer gern :-)

Dafür sind wir ja hier um voneinander zu lernen