Ist eine podologische Behandlung steuerlich absetzbar?
Seit ein paar Monaten lasse ich meine Füße regelmäßig, ohne Rezept, einer podologischen Komplexbehandlung unterziehen. Ich bekomme immer eine Quittung, auf dieser ist handschriftlich "ohne Mwst." vermerkt.
Kann ich diese Quittungen bei der Lohnsteuererklärung mit einreichen?
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
6 Antworten
Theoretisch als außergewöhnliche Belastung, § 33 Einkommensteuergesetz, allerdings wird das ohne ärztliche Verordnung wahrscheinlich nicht anerkannt.
Einfach einreichen als Krankheitskosten. Allerdings gibt es die zumutbare Eigenbelastung. Wenn du die nicht übersteigst bringt dir das ganze nichts. Erst wenn diese überschritten wird, mindert der darüber hinausgehende Betrag als außergewöhnliche Belastung die Steuer.
Ich muß noch einen Nachtrag machen. Wenn das Absetzen überhaupt Sinn macht sollte man ein Attest eines Arztes dabei legen.
Du kannst die Kosten für einen Podologen nicht ansetzen, denn sie sind kaum krankheitsbedingt - selbst wenn dürften sie unterhalb der zumutbaren Belastungsgrenze liegen.
https://www.kann-man-das-absetzen.de/pflegekosten/
Krankheitsbedingte Pflegekosten, also Kosten zur unmittelbaren Heilung oder Linderung einer Krankheit, sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Das sind außergewöhnliche Belastungen. Du kannst sie einreichen.
Nein, abhängig vom Einkommen sind Gesundheitskosten zu tragen. Und wenn es um einfache und nicht notwendige Dinge geht wie hier, dann ist es Wellness, das zahlst du ganz allein.