Ist eine Inkasso Forderung nach Rückbuchung der Bank von Netto Discount Betrag nach knapp 2 Wochen Gültig?
Ende des Monats eingekauft. Habe nicht bemerkt das die Bank eine Rückbuchung durchgeführt hat. Habe ein Inkasso anschreiben bekommen wor ich darauf durch Online Banking gesehen habe, dass vor knapp 2 Wochen dort tatsächlich eine Rückbuchung statt gefunden hat. Hab den Betrag Nur für die umkosten durch die Bank und den eigentlichen Kaufbetrag an Netto direkt und sofort überwiesen.
Jetzt kam wieder nach zwei Wochen ein Brief von dem Inkasso unternehmen wo eine Zahlungseingangsbestätigung von den Betrag was ich an Netto geschickt habe erhalten haben. Gehts noch? Wieso aktzeptiert Netto den Betrag nicht und leitet ihn an das Unternehmen?
Kann ich die Inkasso Mahnungen bedenkenlos ignorieren?
7 Antworten
Hab den Betrag Nur für die umkosten durch die Bank und den eigentlichen Kaufbetrag an Netto direkt und sofort überwiesen
Sehr gut. Und wie im Kommentar eingestellt, hast du auch entsprechend die Zuordnung definniert.
Jetzt kam wieder nach zwei Wochen ein Brief von dem Inkasso unternehmen wo eine Zahlungseingangsbestätigung von den Betrag was ich an Netto geschickt habe erhalten haben
Das wäre nur im Fall des echten Forderungsverkaufs statthaft. Der liegt aber i.d.R. im Massengeschäft genau nicht vor; falls doch, muss dir der Inkassodienstleister die Abtretung vorlegen. Ansonsten ist die Forderung irrelevant und nicht statthaft. Auf die reine Dienstleistung deutet auch huin, dass der Inkassodienst eigene Gebühren zu erheben scheint - was im Falle der Abtretung ebenfalls nicht zulässig wäre. -> Einmalig der Forderung vollumfänglich widersprechen per Einwurfeinschreiben, danach alles außer Gerichtspost (kommt sowieso nicht) in die Tonne werfen.
Ruf doch einfach mal da an und frag sachlich nach. Sage, dass Du es überwiesen hast inklusive der Bankgebühren und wie es jetzt dazu kommt, dass Du den Brief erhalten hast.
Dann hast Du sicherlich eine handfestere Aussage als wenn wir hier rumraten.
nein raten muss man nicht ich habe die exakten Abbuchdaten von dem Tag an dem ich mit der Karte an der Kasse gezahlt habe und es auf den OnlineBanking ersichtlich war hergenommen.
Möglich. Aber in der Regel kommunizieren beauftragende Firmen miteinander. Deshalb würde ich da ganz einfach mal nachfragen.
Die meisten Inkassodienste werden nicht beauftragt, die kaufen die Forderungen und sind dann auch alleiniger Ansprechpartner.
Die meisten Firmen haben weder Lust, noch Zeit, sich mit offenen Forderungen rumzuärgern, da ist der Verkauf solcher Forderungen meist deutlich günstiger und eben einfacher.
Ja das kenne ich auch. Nur hat man durch einen Verkauf auch eine Geschäftsbeziehung und damit beuftragt. ICH jedenfalls telefoniere und maile mit meinem anhängenden Unternehmen, auch nachdem ich Offenstände verkauft habe.. Auch bei mir haben dann schonmal welche falsch gezahlt. Da kann man den kurzen Dienstweg nehmen und das Geld wieterleiten in Kommunikation mit Inkasso und dem Schuldner.
Natürlich nur, wenn man will. Es geht also durchaus anders, von daher finde ich eine freundliche Nachfrage nicht verkehrt.
Die meisten Inkassodienste werden nicht beauftragt, die kaufen die Forderungen und sind dann auch alleiniger Ansprechpartner.
Quatsch.
Genau umgekehrt ist es der Fall.
Ich habe in 13 Jahren als Unternehmer und davor Ausbildung beim Rechtsanwalt nicht ein einziges Mal eine abgretetente Forderung gesehen, die nicht bereits gerichtlich festgestellt war.
Er hat einfach an die falsche Stelle gezahlt.
Nach Ansicht des Inkassos vermutlich ja, aber wen soll das interessieren?
Gläubiger hat HF und angemessene Kosten erhalten -> Fall erledigt.
Die meisten Inkassodienste werden nicht beauftragt, die kaufen die Forderungen und sind dann auch alleiniger Ansprechpartner.
Völliger Unfug. Im Masseninkasso werden genau 0 nicht titulierte Forderungen verkauft. Das lohnt sich weder für den Gläubiger noch für den Inkassodienstleister - die haben auch kein Interesse daran, nicht einbringbaren Ramsch aufzukaufen.
Die meisten Firmen haben weder Lust, noch Zeit, sich mit offenen Forderungen rumzuärgern,
Das mag schon sein, ist aber nicht das Problem des Schuldners. Zudem ist die Rechtslage eindeutig - ein geschäftserfahrener Schuldner (wovon man bei Netto wohl ausgehen darf) hat seine Forderungen selbsttätig einzutreiben. Beauftragt er damit einen Dritten, geht das gerade *nicht* zu Lasten des Schuldners, sondern ist das Privatvergnügen des Gläubigers.
Ach.. und nur weil du es nicht persönlich kennst ist es Quatsch?
Dann leb du mal in deiner eigenen Welt weiter, ich habe einen Bekannten im Inkassodienst und seine Firma kauft eben sehr wohl alte Forderungen und treibt diese dann ein!
Gläubiger ist das Inkassounternehmen, nicht Netto!
Überhaupt den Text gelesen?
Der Gläubiger ist eben (mit ca. 99% Wahrscheinlichkeit) gerade *nicht* der Inkassodienst, sondern Netto selbst.
Dann leb du mal in deiner eigenen Welt weiter,
Kein Problem ;-)
ich habe einen Bekannten im Inkassodienst
Das erklärt Vieles.
seine Firma kauft eben sehr wohl alte Forderungen und treibt diese dann ein!
Mag schon sein (hat auch niemand bestritten) - aber eben genau *keine* Forderungen ohne Titulierung. Ansonsten wären die Dinger sowieso wertlos, weil verjährt.
Dann leb du mal in deiner eigenen Welt weiter, ich habe einen Bekannten im Inkassodienst und seine Firma kauft eben sehr wohl alte Forderungen und treibt diese dann ein!
Wenn die tituliert sind ist das kein Thema. Ansonsten trägt das Inkassobüro doch das Risiko der Verjährung und sich das einzukaufen halte ich für rein wirtschaftlich schwachses Geschäftsgebahren.
2014 fliegt Ende des Jahres raus, wenn es keinen Titel gibt. Ein Dreizeiler und der Schuldner hat dies von der Backe. 2013 und älter ist schon längst nicht mehr betreibbar es sei denn der Schuldner ist schwerst gehirnamputiert und beruft sich nicht auf die Verjährung.
Wenn du bei einer Überweisung nicht angibst wie sie zu verrechnen ist, gilt § 367 Abs. 1 BGB.
Demnach werden Zahlungseingänge immer
- Auf die Nebenforderung (Inkassokosten, Mahngebühren, Rücklastschriftkosten, Adressermittlung etc.)
- Auf die Zinsen
- Auf die Hauptforderung selbst
verrechnet.
Genauso habe ich es Auf den Verwendungszweck geschrieben - direkt an Netto direkt:
ONLINE-UEBERWEISUNG
NETTO MARKEN-DISCOU.
300317151113404201299542690 KAUF AM 03.04.2017 BEI NETTO 6,02 KAUF + 3,26 BANKGEB + 9,90 LASTSCHRIFTABREDE IN EUR ELV65375648 DATUM 16.0
4.2017, 21.57 UHR1.TAN 397195
Wäre das so korrekt?
Habe nicht bemerkt das die Bank eine Rückbuchung durchgeführt hat
Und was hast du mit dem Brief deiner Bank gemacht der dich über die geplatze Lastschrift informiert hat und aufgrund dessen du das Geld hättest nachüberweisen oder zumindest netto mal informieren können?
Wieso aktzeptiert Netto den Betrag nicht und leitet ihn an das Unternehmen?
Weil Netto die Forderung an das Inkassounternehmen verkauft hat.
Dass dies wahrscheinlich nicht stimmt ergibt sich aus der Tatsache, dass das Inkasso vom Fragesteller Gebühren fordert.
Ergo haben wir eine Beauftragung oder das Inkassobüro versucht es mit einem Betrug.
also ich lese da nur etwas von Unkosten und Bank und das hat FS wohl bezahlt
Die entstehen dem Gläubiger (Tankstelle) ja ohnehin durch die Rücklastschrift und sind auch zu ersetzender Verzugsschaden.
Davon unabhängig zu sehen ist ob das Inkassobüro eine abgetretene Forderung nun als eigene betreibt oder im Auftrag der Tankstelle eine Rechtsdienstleistung erbringt.
Muss man ja nicht raten.
Er hat einfach an die falsche Stelle gezahlt.