Ist eine Bandaufnahme ( Call Center) vor Gericht verwertbar?
Hallo zusammen !Mal angenommen Person A arbeitet in einem Call Center und schließt täglich mehrere Telefonverträge ab.Da Person A ausschließlich im Outbound telefoniert wird der Kunde vorher nicht gefragt ob das Gespräch mit Zustimmung aufgenommen werden darf. Gang und gebe ist es aber das die Firma XY jedes Gespräch aufnimmt ohne das der Kunde darüber informiert wird.Nur wenn es zu einem Vertrag kommt wird der Kunde gefragt ob er mit einer Bandaufzeichnung einverstanden ist.Folgender Fall:Kunde willigt ein, ihm werden alle Vertragskonditionem wahrheitsgetreu vorgelesen und er stimmt dem Vertrag samt Widerufsrecht zu.Kunde bekommt die Auftragsbestätigung und erstattet Anzeige wegen Betruges da angeblich was anderes besprochen wurde. Frage: Darf die Bandaufnahme (Vertragskonditonen mit deutlichem JA des Kunden ) vor Gericht verwendet werden ?Und wie sieht es mit der vorherigen (Heimlichen )Aufzeichnung seitens der Firma XY aus ? Liebe Grüße
5 Antworten
Outbound Cold Calls sind prinzipiell ohne Geschäftsbeziehung sowieso verboten.
Ich verneine die Aufzeichnungen beim Inbound entweder im Gespräch oder mit der Taste 1. Wird das dennoch aufgezeichnet, dürfte das nicht verwertet werden.
Sonst bleibt noch mit Einschreiben der Widerspruch. Hilfsweise vom Vertrag zurücktreten. Arglistige Täuschung sowie überraschende Klausel gemäß 305 c BGB in Verbindung mit § 307 BGB
Es handelt sich aber um Bestandskunden , nicht um Cold Calls.
Heimliche Mitschnitte eines Telefonats sind illegal.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Logischerweise sind solche Mitschnitte vor Gericht nicht verwertbar.
Auf der anderen Seite stellte kürzlich das Bundesarbeitsgericht in seiner (Entscheidung vom 20.6.2013, 2 AZR 546/12) u .a wie folgt klar:
Die Zivilprozessordnung kennt für rechtswidrig erlangte Informationen oder Beweismittel kein - ausdrückliches - prozessuales Verwendungs- bzw. Verwertungsverbot.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/gespraechsmitschnitte-als-beweismittel-ungeeignet_057458.html
Schon möglich, gerade wenn auf die Aufzeichnung hingewießen wurde und wenn das System ordentlich signiert, dann kann man das gut verwenden. Du widersprichst Dir aber im Text. Es wird auf die Bandaufzeichnung bei Vertragsabschluss hingewießen, also ist da nichts heimlich.
Aber wenn das so eine Firma ist, die das Ja selbst reinschneidet in einen anderen Text, ist es Betrug. Wie kommt der Kunde denn auf Betrug? Der wird ja seine Gründe haben?
Ich glaube, der TE hat sich am Tel. etwas aufschwatzen lassen und wird jetzt damit konfrontiert und fragt sich, was die mit einer Bandansage vor Gericht erreichen könnten.
Im Gegenteil ( nicht der Kunde )! ;-)
Die Diskussion über die Zulässigkeit der Tonaufnahme (hier würde ja der Geschädigte ohnehin zustimmen) ist müßig.
Da es sich nach Deiner Einlassung um eine Kaltaquise handelt, ist das Geschäft eh anfechtbar, weil sittenwidrig (der Anruf verstieß ebenso wie die ungenehmigte Tonaufnahme gegen geltende Gesetze).
Keine Kaltaquise ! Bestandskunden.
Es geht darum das die Bandaufnahme 1 zu 1 wahrheitsgemäß aufgenommen wurde !
Der Kunde behauptet nun das im Gespräch vorher was anderes vereinbart wurde !
Da aber das Gespräch vor der Bandaufnahme heimlich ( also ohne Zustimmung) aufgenommen wurde, ist diese vor Gericht nicht anwendbar?!
Ja, sie ist vor Gericht nicht verwertbar, kann aber für die Richter zur Orientierung herangezogen werden. Doch dafür gibt es Juristen
Axo...
Die Bandaufnahme wird jedenfalls nicht zur Entlastung im Betrugsverfahren zugelassen, im Gegenteil stellt sie ein weiteres Vergehen nach §201 StGB dar.
Der Versuch würde also als Pyrrhussieg enden - Betrug nicht nachweisbar, aber Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Sorry, der Kommentar sollte unter meine Antwort.
Die Bandaufnahme mit dem Vertragsabschluss wird bei Gericht zugelassen ! Da der Kunde ja sein Einverständnis gegeben hat und somit bewiesen werden kann das er den Konditionen wie vorgelesen zustimmt !
Nur die andere Aufnahme vor Vertragsabschluss darf nicht verwendet werden meines Erachtens, weil diese ohne Zustimmung erfolgt ist !
Ich schrub nur von der Aufnahme ohne Einverständnis.
Der Betrug kann wegen
...wahrheitsgetreu vorgelesen ...
nicht nachgewiesen werden. Die unrechtmäßige Aufnahme bräuchte es gar nicht. Dem A geschähe es aber Recht, wenn er wegen dieser Aufnahme verurteilt werden würde. Es ist schlicht und einfach verboten, warum macht er das?
Person A wusste erst später das die Firma XY ALLE Gespräche heimlich aufzeichnet, woraufhin Person A gekündigt und das Unternehmen verlassen hat !
In einem Call Center ist es halt üblich bei einem Telefonischem Vertrag eine Bandaufnahme zu machen, für einen späteren Klärungsbedarf!
Nur das heimliche Aufnehmen von Gesprächen ist eine Straftat. Welches das Unternehmen bewusst macht.
Person A und einige anderen EX Mitarbeiter überlegen weitere Schritte gegen solche Machenschaften einzuleiten !
Soweit ich das recherchiert habe , muss der Kunde vorher sein Einverständnis zur Aufnahme geben,was in der Outbound Telefonie ja nicht der Fall ist !
Wie sieht es den bei einem Rechtsstreit bzw Betrugsanzeige aus , darf diese ( heimliche Aufnahme ) wegem öffentlichem Interesse trotzdem zugelassen werden ?