Ist ein Kürzel als Unterschrift gültig?
Hallo, im Prinzip steht meine Frage schon im Titel, hier noch etwas genauer: Also ich habe mir aus langer weile ein Kürzel ausgedacht und mir gefällt es irgendwie ganz gut :D Nun möchte ich wissen, ob dieses Kürzel (Vorname) mit meinem normal geschriebenen Nachnamen als Unterschrift z.B. auf meiner EC Karte rechtsgültig ist. Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Vorraus! :)
5 Antworten
Du solltest Dir eine Unterschrift angewöhnen, die Du natürlich nicht dauernd änderst.
Und sie sollte individuell sein, also nicht grad simple Druckbuchstaben wie aus der Fibel.
Aber Anfangsbuchstaben, individuell erkennbar, ja, das ist okay.
Da gibt es eindeutige Vorschriften, was als Unterschrift möglich ist. Der Name muss ansatzweise durch entzifferbare Buchstaben erkennbar sein... google einmal!
Ich habe einen Doppelnamen, nur der ist als Kürzel geschrieben. Danach schreibe ich, anders als in dem Artikel, meinen Nachnamen.
Du hast in einem gewissen Rahmen freie Wahl. Bedenke auch, dass deine Unterschrift möglichst schwer zu fälschen sein sollte..
Was verstehst du unter "normal geschriebenen Nachnamen"? In lateinischer Schrift auf alle Fälle gültig.
Unter "normal geschriebenen" meine ich ausgrschrieben
Ist nicht gültig - die Unterschrift muss eine Verbindung zum Namen beinhalten, rein rechtlich gesehen
Hast du die Frage gelesen?
Hier sind einige lesenswerte Einschätzungen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung versammelt.