Ist ein innenspiegel im auto Pflicht und was für Strafe kann man bekommen
13 Antworten
Eine einfache Frage und unglaublich schwer zu beantworten.
Eine Zusammenfassung gibt's unten.
Tatsache ist §56 StVZO verlangt ausreichende Massnahmen zur indirekten Sicht nach hinten und an die Seiten. Wie die Massnahmen aussehen müssen, dazu verweist der Paragraph auf die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Darin steht aber auch nicht, was nun genau angebracht sein muss. Auch dort heisst es, dass genügend indirekte Sicht nach hinten gegeben sein muss. In der Richtlinie 2005/27/EG der Kommission vom 29. März 2005 zur Änderung der Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen im Hinblick auf die Anpassung an den technischen FortschrittText von Bedeutung für den EWR heisst es dann, dass bei bestimmten Fahrzeugen bis 7,5 t auch Weitwinkelrückspiegel angebracht werden müssen, wenn eine indirekte Sicht nach hinten durch einen Innenspiegel nicht möglich ist.
In der Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG steht, dass der "tote Winkel" im unmittelbaren Umfeld des Fahrzeuges minimiert werden muss. Und zwar durch Bauartbestimmung.
tl;dr: Wenn bauartbedingt ein Innenspiegel vorgesehen ist und der nicht da ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis nach §19 StVZO.
Sofern ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist braucht es eigentlich keinen Innenraumspiegel. Kleintransporter und LKWs haben auch keinen und dabei ist es völlig egal welche Zulassung die haben. Ich kenne auch Einige die den Innenspiegel einfach entfernt haben und damit auch keine Probleme mit TÜV&Co bekamen. Ich selbst bin sogar zu einer Nachprüfung wo ein gesprungener Innenspiegel als Mängel aufgelistet war, habe den dazu entfernt und da ein rechter Aussenspiegel vorhanden war ohne Mängel die HU bestanden.
Es könnte nun ein Problem mit dem Baujahr geben. Ab Bj 2000 muss rechts ein Rückspiegel und ein Weitwinkelspiegel vorhanden sein. Einige Fahrzeuge erfüllen dies durch den Innenspiegel und haben aussen einen reinen Weitwinkelspiegel der allein nicht mehr ausreichend wäre.
Nein, ein Innenspiegel ist ja bei den meisten LKWs und bei PKWs und Kleinbussen ohne Heckscheibe bzw. mit Werbung überklebt absolut Sinnfrei.
Vorgeschrieben sind zwei unabhängige Spiegel. Früher hatten viele Autos nur einen Außenspiegel, da war dann der Innenspiegel Pflicht und die Sicht über diesen Spiegel durfte nicht (z.B. durch Ladung) blockiert werden.
Hat man zwei Außenspiegel, braucht man den Innenspiegel nicht, hier kann man dann auch das Heckfenster überkleben bzw. den Innenspiegel entfernen.
Falsche Antwort: Ich zitiere hier mal qugard (zeih mir aber deine Erklärung ist so gut!)
tl;dr: Wenn bauartbedingt ein Innenspiegel vorgesehen ist und der nicht da ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis nach §19 StVZO.
TÜV ist wieder anders, hier müssen Spiegel die eingebaut sind auch funktionieren. Da die Innenspiegel ja heutzutage geklebt sind und nicht mehr gerastet, sind die "einwandfrei ausgebaut" wenn die abgehen. Anders ist es, wenn nur das Glas fehlt!
Wenn aber auch noch ein Außenspiegel zerbricht, darfst Du mit dem Auto nicht mehr fahren!
Das kommt ganz auf den Fall an. Ist der Spiegel Serienmäßig am Fahrzeug installiert, so ist er Pflicht. Das gleiche gilt übrigens auch für den rechten Außenspiegel.
Damalige Autos, welche keinen rechten Außenspiegel haben, brauchen auch weiterhin keinen. Ist dieser aber Serienmäßig im Fahrzeug installiert, muss er auch vorhanden sein.
Achso übrigens Paragraph 56 StVZO
Achso übrigens Paragraph 56 StVZO
Mir is halt der Spiegel abgebrochen
Ich GLAUBE es ist keine Pflicht. Mir ist vor ein paar Jahren auch mal einer abgebrochen udn da hieß es, es sein kein Problem. (Das ist aber nicht mehr als Hörensagen.) Es gibt ja auch einige Autos, die keine Heckscheibe haben (Kleintransporter, LKW etc.), di ehaben dann auch keinen Innenspiegel.
Die LKW-Zulassung hat nichts mit einer etwaigen Durchsicht durch die Heckscheibe zu tun. Man kann auch einen Opel Vivaro geschlossen als PKW zulassen. Und was hat denn die Zulassung damit zu tun?
aber besonder aussenspiegel!
nein
DIE haben dann aber eine LKW-Zulassung!