Ist ein Ermittlungsverfahren ein Ausschlussgrund bei der Leumundsprüfung?
Wenn gegen eine Person ermittelt wurde, es aber nichts dabei rauskam, wegen Mangel an Beweisen, ist das trotzdem ein Ausschlussgrund?
1 Antwort
Nun ein Ermittlungsverfahren wird nur wegen Verdacht eingeleitet, anschließend wenn die Staatsanwaltschaft meint genügend Beweise zu haben, kommt es zur Anklage.
Ein Ausschlussgrund ist somit nicht gegeben, der kann immer weiter ermitteln, dies ist sein Beruf. Wenn er nichts findet gut für dich.
Bei mir wurde schon mal eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht. Da wurde gesagt, dass es keine Bedenken gibt. Die Überprüfung müsste genauso ähnlich ablaufen wie bei der Leumundsprüfung, oder?
Aber die Verfahren wurden damals schon eingestellt.
Also aktuell läuft auch nichts gegen mich. Das war nur damals, weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Es kam ja schon zu einer Verhandlung damals. Der Fall wurde fallengelassen aus Mangel an beweisen.
Nun, solange es nicht um sehr schwere Straftaten geht, wird aber in den meisten Fällen nach 10 Jahren aber sicher das Ermittlungsverfahren eingestellt, doch hat die Staatsanwaltschaft immer die Möglichkeit bei Verdacht es wieder einzuleiten. Also was soviel heißt zu ermitteln. Wenn du nichts gemacht hast brauchst du dir keine Sorgen zu machen, wenn keine Beweise keine Zeugen vorliegen ist die Sache gegessen.
Ich war leider damals zur falschen Zeit am falschen Ort mit der falschen Person. War nicht mal betroffen. Das liegt auch schon über 10 Jahre zurück.