Ab welche Uhrzeit darf man in einer Mietswohnung staubsaugen?
Wenn ich Morgens um ca. 7:00 uhr schon staubsauge ist es für meine Nachbahrn eigentlich zumutbar, oder gibt es dafür auch bestimmte Zeiten ?
10 Antworten
Jeweils ausserhalb der Nachtruhezeit. Bei uns ist das Werktags ab 06:00 und Freiertags ab 08:00. Der Vermieter kann auch andere Regelungen in der Hausordnung fest schreiben.
Erst ab 8 Uhr - sagt einem eigentlich auch der gesunde Menschenverstand ;-)
Normalerweise steht so etwas in der Hausordnung. Allerdings haben viele Leute gegen eine solche Ordnung eine unverständliche Abneigung. Das gilt selbst für Fälle, in denen sich die Mieter an die Hausordnung halten, die Nachbarn aber meinen, noch mehr Recht als dort festgeschrieben zu haben. Wenn man ab 7 Uhr den Staubsauger anwirft, gibt es außer an Sonn- und Feiertagen keine Probleme. Und es ist das in der Regel kein Gerät, das einen wirklichen Höllenlärm verursacht.
Im Allgemeinen herrscht Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.... Ggfl. kann diese mittels Hausordnung ausgeweitet werden...
Normalerweise darf man das von 8:00 bis 12:00 und von 15:00 bis 20:00 Uhr.