Ist die Sperrung eines Privatweges der als Wanderweg gebraucht wird erlaubt?
Hallo,
da vermehrt in den letzten Jahren Gegenstände gestohlen, Bäume beschädigt, Mengen an Unrat hinterlassen worden, möchte ich einen ca. 1km langen Privatweg komplett für Fahrzeuge jeglicher Art und Fussgänger sperren.
Laut Auskunft der Gemeinde handelt es sich nicht um einen Wanderweg, als solcher wird er allerdings noch täglich genutzt. Der Weg liegt innerhalb eines Naturschutzgebietes, weswegen das Betreten der Flächen abseits des Weges verboten ist.
Über Google etc. konnte ich bisher keine entsprechende Antwort finden, vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Freue mich über Antworten, mfg C.
4 Antworten
Wenn der Weg durch "Außenbereich" im Sinne des Baurechts läuft, ist eine Sperrung nicht möglich. Selbst ein Zaun darf dann überklettert werden. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz so geregelt. Auch die Gemeinde kann einen Weg nicht einfach sperren.
Als Außenbereich gilt alles, was kein Bauland ist, also Wald, Wiesen, Ackerland, Gartenland. Dort dürfen Privatwege zu Erholungszwecken immer genutzt werden.
Am besten ist es wirklich, wenn du mit der Gemeindeverwaltung oder auch mal mit dem zuständigen Förster Kontakt aufnimmst. Eine Verschmutzung eines Naturschutzgebiets ist ja nicht so toll.
Zäunen Sie Ihr Gelände ein, wenn Sie nicht wollen, dass jemand es betritt! Sofern es sich allerdings um öffentlichen Wald in einem Naturschutzgebiet handelt, sollten Sie vor der Investition die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen. Wurde der Weg öffentlich gewidmet, gelten andere Regeln und Sie dürfen evtl. keine Einfriedung vornehmen sondern müssen die Nutzung durch Dritte dann dulden.
Lies dich mal durch
Der Link hilft nur bedingt, da es dort um die Nutzung eines Privatweges durch Fahrzeuge geht.
die gemeinde ist da schon dein ansprechpartner...................