Zweite Hofeinfahrt ist auf einem Privatweg. Darf ich den benutzen um auf mein Grundstück zu kommen?

9 Antworten

Wer wo welche Tore hinbaut, ist nicht das Problem des Besitzers des Weges. Du hättest nur dann einen durchsetzbaren Anspruch auf ein Nutzungsrecht, wenn es sich um ein "hinterliegendes" Grundstück handeln würde, das anders nicht erreichbar ist. Das nennt sich dann "Notwegerecht". Da Dein Grundstück aber von einer öffentlichen Straße aus erreichbar ist, mußt Du Dich darauf verweisen lassen, diese Möglichkeit auch zu nutzen. Daß nicht andere Leute ihr Eigentum dafür hergeben müssen, damit Du ein großes Auto auf Deinem Grundstück parken kannst, sollte auch Dir einleuchten.

Das Tor alleine berechtigt zu gar nichts, die Frage ist schlicht und ergreifend ob ein Wegerecht besteht, besteht es nicht dürft ihr das Grundstück und mithin die Privatstraße nicht nutzen. Da ihr eine Möglichkeit habt das Grundstück auf direktem Weg zu verlassen könnt ihr auch kein Wegerecht erzwingen, kein Richter greift in die Eigentumsrechte andere ein wenn es nicht notwendig ist. Ob die andere Einfahrt schmal ist spielt hier keine Rolle, Das Geld für eine Rechtsstreit könnt ihr euch sparen, hier müsst ihr euch schon mit eurem Nachbarn gütig einigen, ein Richter wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen euch entscheiden.

Was steht dazu im Grundbuch? Darf der Privatweg mitbenutzt werden oder nicht? Es gibt zwar ein Wegerecht, aber wenn es vorn auf der Straße schon eine Einfahrt gibt, dann kommt ihr wohl um einen Anwalt nicht herum, falls sich mit dem Besitzer des Weges keine gütliche private Einigung treffen lässt (viel Hoffnung mache ich dir aber auch mit Anwalt nicht!). Versuche mit dem Besitzer des Weges (nicht mit dem Nachbar) vernünftig zu reden und eine Einigung zu finden!

DasTim 
Beitragsersteller
 07.08.2012, 15:38

Ich werde den sicher nicht verklagen. Ich wollte nur mal wissen wie es rechtlich aussieht. Ich hatte bisher nur mit ne Vermieter gesprochen.

GoetheDresden  07.08.2012, 16:10
@DasTim

Vom verklagen hat keiner etwas gesagt. Anwalt bedeutet nicht automatisch verklagen, sondern sich verbindlichen rechtlichen Rat einholen!

Da dürfte doch keine Einfahrt mit Tor sein wenn man den angrenzenden Weg nicht gefahren darf oder?

Unfug! Was hat die Einfahrt mit Tor dir und deinem Wegerecht zu tun? Gar nichts!

Hast du dort ein verbrieftes Wegerecht? Offenbar nicht. Hast du diesen Zugang seit Jahren genutzt und könntest dich eventuell auf ein (juristisch problematisches) Gewohnheitsrecht berufen? Offenbar nicht.

Wenn das ein Privatweg ist, der generell nur privater Nutzung unterliegt, kann der Eigentümer selbstverständlich den Zugang reglementieren. Das heisst, er kann dir verbieten, sein Grundstück zu betreten bzw. zu befahren.

Eine eigene Zufahrt zu deinem Grundstück hast du ja. Wenn du dir nun ein Auto zulegst, dass da nicht hindurch passt, ist das einzig dein Problem, nicht das des Nachbarn.

DasTim 
Beitragsersteller
 07.08.2012, 15:36

Nimm ne Valium bevor bevor du noch anfängst zu Hyperventilieren oder so. Das war nur ne Frage. Kein Grund sauer zu werden. Bevor du dein Auto 2 KM weiter stellen müsstest, weil einfach kein Platz ist, hättest du sicher auch mal nachgefragt.

Ist ja nicht so das ich auf seinem Grundstück parke. Ich muss es nur 10 meter bis zum Tor fahren.

archilles66  08.08.2012, 09:40
@DasTim

na ja, so ganz einfach ist das nun auch wieder nicht...

was passiert wenn du einen Kran bräuchtest weil du auf deinen Grundstück ein Haus bauen würdest, dann müßte der weil er nicht durch die Einfahrt passt per Heli in das Grundstück eingeflogen werden??? Ich weiß es nicht, aber ich könnte mir gut vorstellen das eine Einfahrt auch eine Mindestbreite haben muß? Vielleicht so das auch breitere Fahrzeuge durchfahren können?

Auf öffentlichen Land sind das ja mindestens 3,05 m...

Anton96  09.08.2012, 19:35
@archilles66

Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, wenn für eine Baumaßnahme es unumgänglich ist das Grundstück des Nachbarn zu nutzen dann kann man das auch rechtlich Durchsetzen, man hat aber alle Kosten die dadurch entstehen zu übernehmen, einschließlich das das ganze anschließend wieder im ursprünglichen Zustand ist. Ein generelles Wegerecht ist sehr viel schwieriger gegen den Willen des Grundstückeigentümers zu bekommen, dazu ist es schon Notwendig das es keine andere Möglichkeit gibt auf sein Grundstück zu kommen, in dem hier zu rede stehenden Fall gibt es einen direkten Zugang zum Haus, damit ist nicht mehr die Notwendigkeit für eine Wegerecht gegeben, es spielt dabei keine Rolle ob der Fragesteller mit seinem Fahrzeug durch seine Einfahrt kommt oder nicht.

Die Frage kann dir hier niemand so rechtssicher beantworten, denn letztlich hängt die Entscheidung vom Richter in Abwägung der Gesetze ab...

Wie hier schon geschrieben, solltest du eine Einigung mit dem Eigentümer erziehlen, sonst wird das gerichtlich nur viel Geld kosten...

Denn Fakt ist, da du ja eine Einfahrt hast ist alles andere gerichtliche schwierig...