Ist die handschriftliche Buchführung ein "Muss" oder ein "Darf"?
Meine Steuerberaterin behauptet mir gegenüber dass die Buchführung unbedingt handschriftlich erfolgen muss. Im Zeitalter der Computer für mich absolut nicht nachvolziehbar!
5 Antworten
Sicher sind die Grundaufzeichnungen gemeint. Wie beispielsweise das Kassenbuch.
Da sage ich wirklich Finger weg. In Kürze: Das System muss in 10 Jahren noch ausgelesen werden können, mit der Kasse die man da hatte. Welches technische Gerät hält aber 10 Jahre?
Bei den Ausdrucken ist sicher zu stellen, dass alle Eingriffe einzeln erkennbar sind. Denn nur dann ist sicher, dass "Entnahmen per Storno" als solche erkennbar sind. Es gibt sie ja. Kunde bringt Ware zurück und will das Geld. Doch bei der Prüfung wird als erstes daran gedacht, da sollte nicht so viel Umsatz versteuert werden.
Es gibt noch so schöne Kleinigkeiten bei Kassenbüchern: Die enthalten ein Druckdatum. Wann ist die Kasse also geschrieben worden? Gedruckt in 2013 und die Kasse beginnt in 2010? Die Seiten sind fest gebunden. Wieso ist denn da ein Blatt raus gerissen? Und nicht ordnungsgemäß berichtigt worden?
Damit gibt es viele Vorteile für den Nachweis, das die Buchführungsunterlagen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Ist das nicht der Fall, dann hat das Finanzamt die Möglichkeit des Verwerferns der Buchführung.
Die Folge ist: Deine Einnahmen werden so als Sockel akzeptiert. Nach Branchensätzen werden Deine Umsätze vom Finanzamt kalkuliert und um "Fehler" zu vermeiden gibt es dann noch einen Sicherheitszuschlag.
Gut, das ist der ganz negative Fall. Aber auf den sollte man sich gleich vorbereiten. Und dafür die Handschriftlichkeit.
Was übrigens verboten ist, dass ist der Einsatz einen Tabellenkalkulationsprogramms. Schließlich kann man da Jahre in Minuten rückstandslos ändern.
Deine Beraterin finde ich super! Schade, dass Sie Dir nicht noch den Hintergrund erläutert hat. Kenne das aber aus der Praxis häufiger. Der Steuerberater steht dann da, wie der, der gegenüber dem Finanzamt sich nichts traut.
Nimm das lieber anders. Wer sein Pulver bereits an der Stelle verschießen muss, der hat für die Basar-Phase (gemeint ist die Schlussbesprechung einer Außenprüfung) alles Pulver bereits aus der Hand gegeben.
Übrigens: Es gibt auch diese sogenannten Kassenprogramme für den PC. Manchmal "sogar" mit Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dem würde ich nicht vertrauen. Konnten die wirklich prüfen, ob nicht doch in die Datenbank eingegriffen werden kann? Oder wie sieht es aus mit dem sogenannten "Festschreiben", kann ich mit einer nicht fest geschriebenen Version nebenher laufen und die im Bedarfsfalle einspielen? Waren die Prüfungen so gut? Oder sind das Dinge die von der Programmierung schon möglich sein müssen? Ich bin kein Computerexperte, aber bevor mir solche Dinge nicht auf dem Tisch liegen verzichte ich gern auf Experimente. Außerdem gilt für die Kassenführung ohnehin der Kassensturz und nicht die Zahl die da zusammen gerechnet wurde. Immerhin darf ein Manko aus der Kasse ausgetragen werden. Der buchhalterische Umgang damit ist zu prüfen!
Also ich mache schon seit 1970 Fibu auf EDV, was ist das für eine Aussage? Es wurden bisher ca. 10 Betriebsprüfungen darüber gemacht und es wurde nichts beanstandet.
du wirst aber oft geprüft
Das mit Handschriftlich ist schon lange Geschichte. Deine Steuerberaterin meint handschriftliche Aufzeichnungen. Im Zeitalter des Computers macht die doch niemand mehr. Unterschreibe einfach das monatliche Kassenbuch und du bestätigst damit die Richtigkeit. Lediglich das Fahrtenbuch muss handschriftlich geführt werden, um Manipulationen vorzubeugen.
Sicher ist das Kassenbuch gemeint. Ohne Registrierkasse muss ein handschriftliches Kassenbuch geführt werden. Die Buchhaltung muss elektronisch geführt werden --> elektronische Steuereranmeldungen, E-Bilanz usw.
Die Buchhaltung macht heute kaum noch einer handschriftlich.
Deine Steuerberaterin meint vermutlich das Kassenbuch.
Aber auch das kann man per computermachen. die Computerkassen sind darauf ausgerichtet es muss dann nur das ausgedruckte Blatt unterzeichnet werden.