Ist der Sex mit Tieren jetzt erlaubt oder nicht in Deutschland?
6 Antworten
Erlaubt ist alles, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Und verboten ist es laut Tierschutzgesetz nur, Tiere beim Sex "zu artwidrigem Verhalten zu zwingen" (s. § 3 TierSchG, Satz 1, Nr. 13: https://dejure.org/gesetze/TierSchG/3.html ).
Sprich: Falls das Tier ein artwidriges Verhalten nicht möchte, dann ist es verboten.
Wenn also z.B. ein Hund von sich aus an einer Vagina leckt (was Hunde wohl durchaus mögen, und Frauen mitunter wohl auch - daher kommt jedenfalls das "Schoßhündchen"), dann ist es erlaubt. Und wenn ein Mann ein Huhn penetriert, dann ist es verboten (bei einer willfährigen Kuh sähe das logischweise anders aus).
Außerdem begeht generell eine Ordnungswidrigkeit, wer Tieren "erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt" ( § 18 TierSchG).
einer der wenigen, die es verstehen.
Warum willst du das wissen ?
Sodomie = Sex mit Tieren ist leider in BRD offiziell immer noch nicht als Straftat eingeordnet - bewegt sich immer noch in einer relativ straffreien Grauzone...
Es ist zwar ein entsprechender Gesetzesentwurf von Tierschützern und Tierrechtsorganisationen am Laufen, aber unsere deutschen Mühlen mahlen bekanntlich eher langsam...:)
Sovieles ist krank in unserer Welt und wird dennoch nicht als solches geahndet und abgeschafft...:(
@tiger, sie werden eben nicht immer gezwungen. In vielen Fällen ist es leider so, allerdings längst nicht in allen. Ich finde man sollte hier nicht pauschalisieren. Manche Menschen lieben ihr Haustier eben wie einen menschlichen Partner. Deshalb wird das Tier noch lange nicht zu irgendwas gezwungen.
Du missverstehst das Wort "zwingen" an dieser Stelle!
Sex mit Tieren ist verboten, weil sie dadurch zu artwidrigem Verhalten gezwungen werden - nicht wenn.
Du missverstehst das Wort "zwingen" an dieser Stelle!
Nein, tut er nicht.
Natürlich nicht.
Sex mit Tieren ist verboten, weil sie dadurch zu artwidrigem Verhalten gezwungen werden - nicht wenn.
Schade, dass das Vergewaltigen der deutschen Sprache keine Ordnungswidrigkeit ist! ^^
Du irrst vollkommen!
Da kannst Du Deutschlehrer wie Juristen fragen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/02/18/zoophile-unterliegen-vor-gericht/
Beachte: "[S]exuelle Kontakte mit Tieren, bei denen kein Zwang ausgeübt wird, [sind] nach wie vor erlaubt. Und das auch dann, wenn die Handlung „artwidrig“ ist."
Wenn Du Recht hättest, dann hätte man den ganzen "Artwidrigkeits-Zwang-Teil" einfach weggelassen: "Sex ist verboten!", fertig! Logisch, oder? 8-)
Oder anders: Wenn es verboten wäre, jemandem die Rechtslage beizubringen "und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen", dann wäre es möglich, einen Menschen gegen seinen Willen in eine Jura-Vorlesung zu schicken (Bildung ist bei Menschen argerecht - zumindest bei den meisten ;-)).
Aber einen Schimpansen dürfte ich nicht dazu zwingen (weil nicht artgerecht). Wenn er aber während der Vorlesung bei mir bleiben möchte, ist es okay.
Also sonstige (menschlichen) Grundrechte und (Uni-)Hausordnungen mal außen vor gelassen. ;-) Aber immerhin gilt hierzulande wenigstens bei Minderjährigen eine Schulpflicht. :)
Dass es keine Straftat ist, heißt noch lange nicht dass es erlaubt ist. Redet nicht so ein Zeug.
Es ist verboten, und zwar seit 2013, es wird als Ordnungswidrigkeit abgehandelt, die Höchststrafe sind 25.000 Euro.
Ach komm schon:
Anstatt dass Sodomie bestraft wird, wird immer noch offizielle Tierquälerei subventioniert - wovon träumst du Nachts ?
Sodomie an sich wäre gar nicht so tragisch, wenn es nicht so oft missbrauch dabei gäbe :(
Was bitte ist NICHT Missbrauch, wenn es um sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier geht?
Leider gilt der Satz "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit" nicht für Tiere.
Doch, gilt er
Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen ist ein legitimes Ziel. Diesem in § 1 Satz 1 TierSchG zum Ausdruck kommenden Grundprinzip kommt nach Art. 20a GG Verfassungsrang zu. Es liegt im - grundsätzlich weiten - Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 102, 197 <218>; 104, 337 <347 f.>), zum Wohlbefinden der Tiere und ihrer artgerechten Haltung auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu rechnen.
Quelle: Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 8.12.2015
Weder war der Sex mit Tieren verboten, noch ist er es jetzt.
Er KANN verboten sein, oder eben aucb NICHT. Kommt ganz drauf an.
Aber "Augsburg" ist ja bekannternaßen bei jeder Sexualität die nicht dem kath. Katechismus entspricht etwas eigen. 8-o
Was hat der Rest Deutschlands nicht schon über deren Justiz (und Lokal-"Journalismus") gelacht ... 8-)
Tierschutzgesetz §3 Satz 1 Nr. 13
Es ist verboten ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.
Verstöße können nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 TierSchG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
@max, aber nicht unbedingt erzwungene!
Es ist in diesem Fall keine Einschränkung, denn Sexuelle Praktiken mit einem Menschen ist artwiedriges Verhalten.
denn Sexuelle Praktiken mit einem Menschen ist artwiedriges Verhalten.
Das kommt drauf an. Tiere haben da ggf. kein Bewusstsein im menschlichen Sinne, sondern sind rein Trieb- und Reflexgesteuert.
Der Bulle bespringt z.B. alles, was eine bestimmte Form hat (Torbogenreflex).
Um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, müsste man das Tier eben zu einem artwidrigen Verhalten zwingen.
Man beachte: "(...) und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen."!
Sprich: Nur dann verboten, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird.
Das sind ziemlich gravierende Einschränkungen.
im Zuge der Liberalisierung viel der § 175 weg, Sex von Schwulen / Tieren (was da zusammengefasst war) seit einigen Jahren wurde das Tierschutzgesetz überarbeitet, dort ist jetzt Sex mit Tieren wieder verboten ... allerdings nicht wie früher Straftatbestand sondern ne Ordnungswidrigkeit, wie falsch parken ....
seit einigen Jahren wurde das Tierschutzgesetz überarbeitet, dort ist jetzt Sex mit Tieren wieder verboten
Nein, ist nicht absolut, sondern nur unter bestimmten Bedingungen verboten (bei Zwang zu artwidrigem Verhalten sowie, wie vorher schon, bei Tierquälerei).
PS: Da das aktuelle Gesetz unter einer Unions-geführten Regierung gemacht wurde, könnte man also auch sagen: Da sieht man mal wieder, wozu CDU/CSU fähig sind! ^^
Insbesondere der CSU liegen ihren Bauern ja besonders am Herzen. ;)
Kann aber wesentlich teurer werden, wie falsch parken...
Genau. erzwungene sexueller Handlungen sind verboten und das zurecht.