Ist der Sex so erlaubt oder nicht?

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Grundsätzlich ist Sex in jedem Alter erlaubt. Das Gesetz regelt nicht, ab wann man Sex haben darf, sondern nur mit wem man Sex haben darf.

Nach § 176 StGB ist Sex mit unter 14-jährigen verboten, ABER Täter von § 176 StGB können nur Jugendliche und Erwachsene sein, das heißt Personen, die über 14 Jahre alt sind. Das steht im Gesetzesgrund.

"(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

14 ist so ziemlich die einzig wichtige Grenze. Sobald beide Partner mindestens 14 Jahre alt sind, ist es prinzipiell erlaubt. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Es ist strafbar, wenn eine Person (über 14) die Zwangslage einer anderen Person (unter 18) ausnutzt.

Es ist strafbar, wenn eine Person (über 18) eine andere Person entgeltlich belohnt.

Es ist verboten, wenn eine Person (über 21) die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person (unter 16) ausnutzt.

"(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage


1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder


2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Grüße

CelinoRhino  07.11.2016, 14:34

Hast du trotzdem gut gemacht

Lapushish  07.11.2016, 12:31

Es ist strafbar, wenn eine Person (über 18) eine andere Person entgeltlich belohnt.

Seit wann ist Prostitution in Deutschland illegal?

VanLure  07.11.2016, 12:33
@Lapushish

In dem Kontext kann man wohl davon ausgehen das es strafbar ist wenn die entlohnte Person unter 18 ist (Kinderprostituion)

BrightSunrise  07.11.2016, 12:34
@Lapushish

Ist es nicht, ich habe das "unter 18" vergessen. Da ich aber auch die dazugehörigen Gesetzestexte dazu geschrieben habe, sollte das kein Problem sein.

Und ich sehe gerade, dass das mit der Formatierung nicht richtig hingehauen hat.

Aber da sind ja die Links.

Im Prinzip hat ja BrightSunrise schon alles geschrieben.

Aber neben der von ihr verlinkten ziemlich umfangreichen rechtlichen Erklärung (inkl. dortigen Quellenangaben), habe ich auch mal auf eine Frage etwas übersichtlicher geantwortet, wo es um "Sex mit U14 vs. Sex zw. U14" ging: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-unter-14-verboten-oder-mit-unter-14-jaehrigen#answer-199280689

Und wer wissen möchte, WARUM aus (sexual-)pädagogischer Sicht Sex vor 14 nicht nur erlaubt, sondern absolut natürlich und sogar wünschenswert ist, der möge sich einfach die Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums durchlesen. Kann man auf http://www.bzga.de kostenlos bestellen, bzw. gleich dort herunterladen.

Ich orientiere mich bei meinen Antworten immer an folgender Quelle: http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/

Oft wird vergessen, dass solche Gesetze dem Schutz der Jugend dienen und nicht, um sie einzuschränken, zu strafen, zu unterdrücken oder ihnen Steine in den Weg zu räumen.

Tacheles88  07.11.2016, 12:17

Die Tabelle stimmt so nicht ganz.

Unter 14-jährige dürfen keinen Sex haben, können aber (leider?) auch nicht dafür bestraft werden.

Suboptimierer  07.11.2016, 12:21
@Tacheles88

Die Kreuze bei < 14 beziehen sich auf die andere Person, die mit der U14jährigen Person Sex hat. Diese kann bestraft werden!

Ich gebe zu, die Tabelle lesen zu können, bedarf etwas Übung.

RobertLiebling  07.11.2016, 12:40
@Suboptimierer

Es geht eher um das Herzchen ganz links oben (<14/<14): Zwischen "erlaubt" und "nicht dafür bestraft werden können" gibt es einen klitzekleinen Unterschied

Suboptimierer  07.11.2016, 12:42
@RobertLiebling

Im Auge des Gesetzes gibt es keinen Unterschied. Welchen Unterschied gibt es denn deiner Meinung nach zwischen "erlaubt" und "wird nicht bestraft"? Die Antwort kann nur eine moralische sein.

Ich hab die Tafel übrigens nicht aufgestellt. 
Wie müsste man die Tafel deiner Meinung nach besser gestalten?

Suboptimierer  07.11.2016, 12:59
@BrightSunrise

Zunächst: Die Tabelle des Antwortenden ist die gleiche.

In der (ersten) Begründung schreibt er, dass Kinder U14 vor ein Familiengericht kommen können, dessen Urteil als so etwas wie eine Strafe interpretiert werden könnte.
Wenn der Fragesteller es genau wissen will, soll er sich deinen Link durchlesen.

Für Kritik an dem von mir geposteten Link bitte ich darum, dies mit Beleg zu begründen. Da ich nur eine Handreiche benötige, mein Spezialgebiet nicht Missbrauch von und durch Kindern ist und ich gerne trotzdem Fragestellern auf einfache Art helfen möchte, verzichte ich darauf, mich in bücherweise Material einzulesen und würde gerne einen Link als "Handout" sozusagen weitergeben können. 

RobertLiebling  07.11.2016, 13:53
@Suboptimierer

Welchen Unterschied gibt es denn deiner Meinung nach zwischen "erlaubt" und "wird nicht bestraft"?

Der Unterschied ist, dass § 176 StGB sexuelle Handlungen mit Kindern (unter 14 Jahren) verbietet. Das gilt natürlich auch, wenn der Täter unter 14 Jahren alt ist.

Strafrechtlich kann der U14-Täter zwar nicht belangt werden, anders sieht es aber u.U. mit zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen aus. Die beschränkte Deliktsfähigkeit ist ab vollendetem 7. Lebensjahr grundsätzlich gegeben.

Wenn eine Handlung dagegen erlaubt ist, gibt es auch keinen Grund für Schadenersatzforderungen.

Suboptimierer  07.11.2016, 14:08
@RobertLiebling

Wenn man das Zivilrecht mit berücksichtig, können sich Konsequenzen für den U14 ergeben. Dann ist aber auch das Schaubild in der HA Antwort unter https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage falsch, denn dort wird U14-U14 ebenfalls als erlaubt dargestellt.

Ich denke, dass es darauf ankommt, wie man "erlaubt" versteht, denn in den Begründungen hat der Antwortende genau erklärt, dass zivilrechtliche Prozesse eingeleitet werden können, trotz dass er das Schaubild mit "erlaubt" gepostet hat.

Die Schwierigkeit eines jeden Schaubilds ist es, eine Sachlage so unverfälscht wie möglich auf engstem Raum zu visualisieren. 

Würde da stehen "verboten", würden sich andere beschweren, weil U14jährige nicht strafmündig sind.

Libertinaer  07.11.2016, 19:46
@RobertLiebling

Das gilt natürlich auch, wenn der Täter unter 14 Jahren alt ist.

Das ist falsch! Dass das falsch ist, ergibt sich aus dem Schutzzweck des Gesetzes. Dass das nicht im Gesetzestext steht, liegt am Umstand, dass der ohnehin nicht auf U14 anwendbar ist.

Kann man in der juristischen Fachliteratur nachlesen.

Wenn eine Handlung dagegen erlaubt ist, gibt es auch keinen Grund für Schadenersatzforderungen.

Exakt. Und deswegen gibt es auch keine zivilrechtlichen Urteile gegen einvernehmlichen Sex zw. U14. 

BrightSunrise hat ja auf eine Frage verlinkt, in deren "hilfreichste Antwort"-Thread ich auch ein Beispiel für illegalen U14-Sex nenne.

Libertinaer  07.11.2016, 19:59
@Suboptimierer

Würde da stehen "verboten", würden sich andere beschweren, weil U14jährige nicht strafmündig sind.

Nein, U14-Sex kann NICHT zivilrechtlich geahndet werden, wenn die Beteiligten freiwillig Sex hatten (bei U14 reicht in Deutschland die "faktische Einwilligung").

Ist hingegen sexuelle Gewalt im Spiel, DANN kann das zivilirechtliche Konsequenzen haben - bis hin zur Unterbringung mit Freiheitsentzug.

Was ist "sexuelle Gewalt"? "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Bei den strafunmündigen Kindern ist es eine Frage der Definition.Verboten bedeutet nicht erlaubt,bzw.(kann ) nicht bestraft werden.Ich denke,verhindern können und müssen die Eltern das nicht.das würde im Zweifel zu Heimlichkeiten und Problemen führen.Andererseits dürfen die Eltern dem sexuellen keinen Vorschub leisten,es erlauben .Ich kann mir vorstellen,das es eine gewisse Grauzone und Definitionsfrage geben kann,was kindliche Sexualität ist.Wer behauptet das sich 13 jährige nicht streicheln oder küssen,ist wohl weltfremd.Alles andere ist klar geregelt.Sex ist Jugendlichen ab 14 Jahren gestattet.Abhängigkeitsverhältnisse,von Lehrern,Trainern,Ausbildungsleitern ,da ist Sex verboten.Ebenso bei Ausnutzen der Unreife,Versprechungen bei Jugendlichen unter 16 Jahren durch Erwachsene.Und natürlich gegen Bezahlung bei Jugendlichen unter 18 Jahren.LG

Meine meinung ist solang es beide wollen und der Altersunterschied nicht übertrieben gross ist, ist das absolut in ordnung