Ist der Bafög Bescheid nach einem Jahr noch anfechtbar wegen falscher Berechnung seitens Amt?
Ich studiere und bekomme Bafög. Vor einigen Tagen habe ich den 2. Bescheid erhalten, in dem steht, ich hätte vollen Anspruch. Nun ist mir aufgefallen, dass hier mein kleiner Bruder mit dem ausgewiesenen Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde. In dem Bescheid des vergangenen Bewilligungszeitraums wurde er (warum auch immer) nicht berücksichtigt und meiner Mutter wurde somit ein bestimmter Betrag angerechnet, weshalb ich weniger Geld bekommen habe. Mein Bruder geht, wie auch im vergangenen Bewilligungszeitraum, zur Schule und hat auch damals noch bei meiner Mutter gelebt. An den wirtschaftlichen Verhältnissen meiner Mutter hat sich auch nichts verändert, der Bescheid war also ganz klar fehlerhaft und mir steht theoretisch eine Nachzahlung über 12 Monate zu.
Ich werde die zuständige Sachbearbeiterin natürlich anschreiben.
Meine Frage ist aber, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob ich nach einem Jahr überhaupt noch den Anspruch geltend machen kann? Schließlich habe ich damals keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Ich konnte ja aber nicht ahnen, dass mein Bruder bei der Berechnung einfach komplett unberücksichtigt blieb.
2 Antworten
Hallo,
schwierige Situation.
Also theoretisch ist es so: Niemand soll besser oder schlechter gestellt werden wegen eines Fehlers des Sachbearbeiters.
Wenn das Amt einen Fehler macht und dir zum Beispiel zu viel Geld gibt und die merken dann, fordern die das sofort zurück und lassen sich selten auf wirkliche Ratenzahlungen ein. Da sind sie dann ganz schnell und ziemlich erbarmungslos.
Man selbst hat 4 Wochen Frist, um den Bescheid zu prüfen und dann Widerspruch einzulegen. Man kann durchaus rauslesen, ob der Freibetrag des Bruders angerechnet wurde oder nicht. Dafür muss man sich den Bescheid gut durchlesen und prüfen.
Ein Widerspruch ist also so einfach nicht mehr möglich. Du kannst trotzdem versuchen das Geld zurückzufordern, wenn du noch alle Unterlagen hast, die du damals eingereicht hast und mit dem Hinweis, dass der Bruder angegeben wurde und er aber wegen eines Sachbearbeiterfehlers nicht angerechnet wurde.
Hast du denn noch Kopien und kannst das nachweisen?
Doch, der Bescheid wird schon bearbeitet wenn Angaben zum Bruder fehlen. Die Frage ist ja: Habt ihr den Bruder auf Formblatt 3 inkl. Nachweise beim ersten Antrag angegeben oder nicht. Und dafür brauchst du Nachweise.
Es ist egal, ob dein Bruder früher Schüler war oder nicht. Es ist nur die Frage, ob du deine Mutter ihn auf Formblatt 3 angegeben hat und Nachweise gebracht hat. Und wenn du das nicht nachweisen kannst, sind die Chancen schlecht.
Man macht von sowas immer Kopien und hebt diese auf.
Ja natürlich wurde alles angegeben und nachgewiesen. Nur habe ich keine Kopie vom Formblatt.
Genau! Und wie willst du es ohne Nachweis nachweisen? Denn du hast ja die Nachweispflicht. Behaupten kann jeder viel...
Mach dir immer Kopien und heb diese auf. Ich hab meine Kopien von 2009 noch, weil ich noch zurückzahle.
Ich schreibe sie jetzt einfach mal an und dann sehen wir weiter. Das Formblatt liegt der Dame im Original vor, sollte sie behaupten, da stünde nichts von meinem Bruder, könnte sie das ebenfalls nicht nachweisen, weil es nicht stimmt.
Probieren kannst und solltest du! Viel Erfolg!
Ich habe die Nachzahlung übrigens vollumfänglich erhalten :)
Ein Bescheid enthält normalerweise eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der auch die Frist angegeben ist, während der man sich gegen den Bescheid wenden kann. Ich vermute, dass nach über einem Jahr die Frist abgelaufen ist. Trotzdem würde ich einen Antrag stellen, da meines Erachtens eine freiwillige Nachzahlung seitens des Bafög-Amtes zur Korrektur eines Fehlers immer möglich ist.
Ich kann nicht nachweisen, dass ich alles tatsächlich eingereicht habe, jedoch liegt der Sachbearbeiterin alles vor. Vorher wird der Bescheid ja gar nicht bearbeitet. Im Formular hat meine Mutter natürlich angegeben, dass mein Bruder bei ihr lebt und Schüler ist. Also selbst wenn das Amt die Anlagen nicht von mir bekommen hätte, wüssten sie trotzdem von meinem Bruder. Eine Kopie des Formulares habe ich leider nicht gemacht. Mein Bruder hat sicherlich noch seine Schulbescheinigung von letztem Schuljahr. Ansonsten steht auch auf der aktuellen Bescheinigung, dass er seit 2018 an der Schule ist. Dass er auch damals bei meiner Mutter gelebt hat, lässt sich ja auch ganz einfach nachweisen. Ich werde die Sachbearbeiterin später anschreiben und hoffe mal das Beste.