Wer kann BAföG Bescheid richtig lesen?

2 Antworten

Wie schon beim Bafög-Rechner steht:

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Berechnung. Da das BAföG-Gesetz viele Ausnahmeregelungen kennt und wir den Rechner nicht unnötig aufblähen wollten, konnten nicht alle berücksichtigt werden (wie wohl sie in der Regel in den Hinweisen erwähnt sind!) - bitte verlasse Dich also nicht hundertprozentig auf diese Angaben. Es handelt sich um einen Orientierungswert.

Der Bafög-Rechner rechnet nur auf sehr wenige Daten einen Bedarf aus. Der richtige Bescheid ist rechtlich bindend.

Wenn dir aber was komisch vorkommt, frag einfach beim Amt nach. Und lege ggf. Widerspruch ein.

Der Bedarf liegt bei 216 € !

Die Beträge die da aufgezählt sind,die 13 € und und die 200 € und,sind die anrechenbaren Beträge. Das bedeutet,das von den Einkommen schon Freibeträge abgezogen wurden und das ergab dann diese anrechenbaren Beträge,somit also kein Anspruch auf Bafög .

Du darfst also die 13 € und,nicht noch einmal von den 216 € Bedarf abziehen und dann kommt es darauf an,was du in den Rechner eingegeben hast.

Denn da muss dein Einkommen angegeben werden,da dürfen auch keine Schulden abgezogen werden,die evtl.zu zahlen sind,das interessiert bei der Berechnung des Bafög - keinen.

Polna 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 19:58

Danke für die Hilfe.

Ich werde, wie auch "wayne456753" vorgeschlagen hat, einmal beim Amt nachfragen.