Wer kann BAföG Bescheid richtig lesen?
Hallo,
ich hatte einen BAföG Antrag für meine Tochter gestellt.
Nun habe ich den Bescheid bekommen das die Ausbildungsförderung nicht bewilligt werden kann, weil das anrechenbare Einkommen bzw. Vermögen den Gesamtbedarf übersteigt.
Also beim Grundbedarf steht 216€ / Mon.. Bei der Festsetzung mon. anrechenbaren Einkommen und Vermögen steht 13,36€ bei Antragsteller und 202.64€ bei Eltern gesamt 216€
Da heißt beide Beträge heben sich auf, als kein BAföG. Stimmt's
Wenn ich aber den BAföG-Recher auf www.bafoeg-rechner.de nutze und die gleichen Werte aus dem Bescheid eingebe komme ich auf andere Werte:
BAföG - Grundbedarf = 216€
Abzüge Vermögen Antragsteller Vom BAföG abzuziehn = - 13,37€
Anrechnung der Eltern Vom BAföG abzuziehn = - 0.00€
-> BAföG - Anspruch pro Monat = 203€
Kann ich den Bescheid nicht richtig lesen oder rechnet der Online Rechner falsch. Oder hat sich das Amt verrechnet?
Hat jemannd einen Tip?
Wollte nicht gleich beim Amt nachfragen.
Gruß Polna
2 Antworten
Wie schon beim Bafög-Rechner steht:
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Berechnung. Da das BAföG-Gesetz viele Ausnahmeregelungen kennt und wir den Rechner nicht unnötig aufblähen wollten, konnten nicht alle berücksichtigt werden (wie wohl sie in der Regel in den Hinweisen erwähnt sind!) - bitte verlasse Dich also nicht hundertprozentig auf diese Angaben. Es handelt sich um einen Orientierungswert.
Der Bafög-Rechner rechnet nur auf sehr wenige Daten einen Bedarf aus. Der richtige Bescheid ist rechtlich bindend.
Wenn dir aber was komisch vorkommt, frag einfach beim Amt nach. Und lege ggf. Widerspruch ein.
Der Bedarf liegt bei 216 € !
Die Beträge die da aufgezählt sind,die 13 € und und die 200 € und,sind die anrechenbaren Beträge. Das bedeutet,das von den Einkommen schon Freibeträge abgezogen wurden und das ergab dann diese anrechenbaren Beträge,somit also kein Anspruch auf Bafög .
Du darfst also die 13 € und,nicht noch einmal von den 216 € Bedarf abziehen und dann kommt es darauf an,was du in den Rechner eingegeben hast.
Denn da muss dein Einkommen angegeben werden,da dürfen auch keine Schulden abgezogen werden,die evtl.zu zahlen sind,das interessiert bei der Berechnung des Bafög - keinen.
Danke für die Hilfe.
Ich werde, wie auch "wayne456753" vorgeschlagen hat, einmal beim Amt nachfragen.