Ist der Aufenthaltsraum in der Firma versichert?
Unfall im Aufenthaltsraum ( Pause )?
6 Antworten
Nein.
Haben Arbeitnehmer in der Mittagspause einen Unfall, sind sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf weist Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, hin. Denn Arbeitnehmer gingen in der Pause rechtlich gesehen «eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten» nach. Sie essen oder machen einen kurzen Spaziergang um den Block. Weil diese Tätigkeiten nicht direkt etwas mit der Arbeit zu tun haben, seien sie dann auch nicht versichert.
vielen Dank das wußte ich noch nicht,mir war nur bekannt, daß ein Unfall auf der Toilette nicht versichrt ist.
Der Raum ist als Teil des Gebäudes in der Gebäudeversicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert.
Du bist während der Pause üblicherweise nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Der Aufenthaltsraum ist in der Gebäudeversicherung versichert.
Ob ein Unfall dort als Arbeitsunfall anerkannt wird, ist eine Einzelfallentscheidung.
Rutschst du dort auf eine Kaffeepfütze aus, kann es sein, dass die BG das ablehnt, aber dein Arbeitgeber hat die Verkehrssicherungspflicht. Dann wäre das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung
Kommt darauf an, durch welchen Sachverhalt du einen Unfall hast.
Und außerdem, wann der Unfall war.
Beispiel: Unfall nach Beendigung der Arbeitszeit, z.B. während einer Tanzveranstaltung - dann nein.
Das gesamte Firmengelände ist versichert.
Das heißt aber nicht, dass auf dem gesamten Firmengelände die BG eintritt, wenn es zu einem Unfall kommt.
Dann greift halt die eigene Versicherung,versichert ist man trotzdem,es sei denn Gesetzt und Recht gilt nicht auf dem Scheisshaus,und das würde selbst mich wundern! Aber wäre Cool dann wäre der Lokus ein Rechtsfreier Raum,indem Kängurus sich gegen MMA Fighter prügeln dürften,und ich Wetten drauf abschließen könnte.
:-) das war dann wieder ein Fall von Frage gelesen und selbst etwas dazu gedacht das nicht da stand. Klar, ist es versichert mit der privaten Versicherung. Die Frage war ja nicht ob es durch den Arbeitgeber versichert sei.
Das stimmt!
Aber die eigentliche Frage lautet doch,hat ein Mensch überhaupt eine Chance gegen ein Känguru im direkten Faustkampf?
Aber die eigentliche Frage lautet doch,hat ein Mensch überhaupt eine Chance gegen ein Känguru im direkten Faustkampf?
Na aber sowas von:
Zum Glück habe ich vorher nicht gewettet!
... danach wird aber doch gar nicht gefragt!
Nein, ein Unfall auf der Toilette wird beispielsweise nicht von der BG übernommen, da der Toilettengang als etwas zutiefst privates verstanden wird. Ich kann mir gut vorstellen das das auch im Pausenraum in der Pause so ist. Was anderes wäre es wenn die Putzfrau in Ausübung ihrer Arbeit im Pausenraum einen Unfall hat. Ich bin mir nicht 100% sicher, aber nachdem ich das mit der Toilette sicher weiß könnte ich mir gut vorstellen das ein Unfall in der Pausenzeit nicht bezahlt wird, auch wenn er auf dem Betriebsgelände passiert ist.