Tochter mit meinem Auto versichert?
Hallo,
meine Schwester hat seit kurzem einen Führerschein und übt mit dem Auto meiner Mutter. Sie lebt noch im Haushalt hier. Meine Mutter hat eine Teilkasko-Versicherung für das Auto? Wäre damit auch meine Schwester bei einem evtl. Unfall versichert?
Liebe Grüße
5 Antworten
Schublade aufmachen. Versicherungspolice raus nehmen, Vertragsinhalte lesen und ggfs. den Versicherungsvertreter anrufen bei dem man die Versicherung abgeschlossen hat.
Grundsätzlich ist das Auto im Schadensfall versichert. Hat die Mutter aber gespaart und angegeben dass nur sie mit dem Wagen fährt, dann könnte es im Schadensfall zu Kosten kommen, welche man derzeit nicht für möglich gehalten hat. Und somit... Schublade aufmachen.........
Im Rahmen der KfZ-Haftpflichtversicherung ist immer das Auto versichert, also auch, wenn Deine Schwester damit fährt. Zahlt Deine Mutter allerdings einen günstigeren Beitrag, weil sie z.B. bei der Versicherung angegeben hat, dass nur sie alleine das Fahrzeug fährt, und die Versicherung erfährt durch einen von Deiner Schwester gebauten Unfall davon, dass dies gar nicht stimmt, so wird der Beitrag rückwirkend erhöht und ggf. muss Deine Mutter auch noch eine STrafbeitrag zahlen. Es macht deshalb in jedem Fall sind, wenn Deine Mutter Deine Schwester als berechtigte Fahrerin bei der Versicherung angibt
Grundsaetzlich ist das Auto versichert, unabhaengig vom Fahrer. Allerdings gibt es im Moment bei fast allen Versicherern guenstigere Tarife unter bestimmten Voraussetzungen (Garagenwagen, Kilometerbegrenzung, kleine Kinder im Haushalt, oeffentlicher Dienst usw.) und viele haben da eben auch den Tarif, "Fahrer ueber 23, nur Versicherter und Partner". In diesem Fall darf deine Schwester nicht fahren, bzw. es gaebe Aerger, wenn es zu einem Unfall kommt. Von daher muessten deine Eltern zumindest in den Versicherungspapieren mal nachsehen oder am besten einfach den Sachverhalt der Versicherung schriftlich melden. Die werden dann ggf. die Gebuehren nach oben anpassen und in einem anderen Tarif einstufen. Und man hat den Nachweis (falls per Einschreiben oder mit Bestaetigung), dass man es gemeldet hat.
Ist deine Schwester erst 17 (begleitendes Fahren), dann muss man es auf alle Faelle der Versicherung melden, egal welcher Tarif. Bei meiner Versicherung durfte mein Sohn ohne Aufpreis fahren (es musste aber gemeldet sein), obwohl ich Fahrer ab 23 hatte. Aber andere Bekannte mussten etwas mehr zahlen bei anderen Versicherungen.
Auf alle Faelle empfielt es sich, den Umstand, dass die Tochter auch faehrt, der Versicherung umgehend zu melden (mit Nachweis) und abzuwarten, ob die dann was tun. Passiert was, ist man auf alle Faelle abgesichert.
Kommt drauf an, wie das Auto versichert wurde. D.h. Wurde das Auto auf alle Fahrer im Haushalt versichert. Dann ja. Wurde das Auto versichert, von 18-78 oder so, und deine Schwester ist über 18 dann ja (mit 17 nicht). Wurden hingegen nur bestimmte Fahrer eingetragen, so wäre sie nicht versichert.
wohl nur wenn bei der Versicherung die Angabe gemacht wurde das sie nicht die einzige Fahrerin ist!