Ist das victorinox 08 in Deutschland führbar/erlaubt?
3 Antworten
Das Soldatenmesser 08 ist in Deutschland nicht erlaubt, da es eine Klinge hat, die sich einhändig öffnen lässt.
Allerdings bietet Victorinox ja viele Messermodelle an. Und da findet man unter anderem das "Trailmaster". Das ist quasi die zivile Variante vom Soldatenmesser 08. Die einzigen Unterschiede sind, dass es andere Griffschalen hat, dadurch auch Pinzette und Zahnstocher, und es nur zweihändig geöffnet werden kann. Somit ist es auch in Deutschland legal.
Für dich könnte vielleicht auch noch das "Locksmith" interessant sein. Ich hab es jetzt einfach auch mal in die Vergleichsseite gepackt:
Die andere alternative währe natürlich, ein feststehendes Messer mit unter 12 cm Klingenlänge. Wie bspw. ein Mora-Messer.
Nein.
Besitz ja, führen nein.
DaniBani, den "Messerstechern" konnten sie auch schon bevor § 42a unsinnigerweise das führen von einhandmessern untersagte ihre Messer wegnehmen.
Der rechtliche Spielraum der Beamten innerhalb der Polizeigesetze, WaffG und was weiß ich nicht noch lies ( und lässt ) es durchaus zu Messer und andere möglicherweise gefährliche Dinge zu beschlagnahmen die ansonsten frei zu führen sind. ( siehe http://dejure.org/gesetze/PolG/33.html )
Wenn die Gesetzgeber ernsthaft im Sinn gehabt hätte die öffentliche Sicherheit durch diese Gesetzesänderungen heraufzusetzen, hätten sie das führen von feststehenden Messern bis 12cm ebenfalls untersagen müssen. Ein kleineres feststehendes Messer ist nahezu genau so gut verdeckt zu tragen und wesentlich schneller als fast alle Einhändigen Klappmesser in "Angriffsstellung" gebracht.
Desweiteren behaupte ich einfach mal das das schadens- und drohpotential eines festen Messers mit 11,9 cm langer Klinge doch etwas höher ist als das eines einhandmessers mit vielleicht 4-5 cm Klinge.
Es ging mit diesen sinnlosen Gesetzesverschärgungen lediglich darum kurzfristig nach schul schiessereien die geifernde Masse der Bild Leser zufrieden zu stellen, und einige Stimmen bei der anstehenden Wahl zu sichern. Motto " WIR HAM JA WAS GETAN". Kostet ja auch fast nix und sieht toll aus.
Die bessere Lösung für die wahren Probleme wäre ja auch teuer gewesen. Anstatt in mehr Schulpsychologen, bessere pädagogische und Psych. Ausbildung für besser bezahlte Lehrer in kleineren Klassen und andere wichtige Dinge zur Betreuung und Erkennung "falsch gepohlter" Schüler zu investieren wird ein Gesetz sinnlos und medienwirksam verschärft.
Und was hat es gebracht? Das ich armer Tropf ne Narbe im Knöchel habe weil ein 42a konformes, nicht feststellbares, Messer zugeklappt ist und viele Menschen sinnlos von der Polizei belästigt und abgestraft werden müssen.
"wir machen das mit den Fähnchen!"
Das Gesetz ist hier etwas unklar formuliert.
Das nutzen und temporäre führen zu einem anerkannten Zweck ist erlaubt. Wenn das schnitzen im Wald ein anerkannter Zweck ist, dürftest du das tun. Allerdings unter der Prämisse das du das Messer auf dem Weg dorthin und zurück NICHT führst. Sprich; nicht zugriffsbereit in einem VERschlossenen Behältnis transportierst. Rucksack mit kleinem Vorhängeschloss böte sich hier an. Allerdings würde ich mich sehr weit aus dem Fenster lehnen wenn ich sagen würde das das schnitzen im Wald auf jeden Fall als anerkannter Zweck anerkannt wird.
Mein ganz ehrlicher Tip:
Ich würde mir das ganze rechtliche Drama nicht geben. Nimm ein feststehendes Messer unter 12 cm klingenlänge inclusive fehlschärfe , das nicht "Rambo" mäßig aussieht und du bist auf der absolut sicheren Seite. Ein Mora würde sich anbieten. Ein wirklich hervorragendes Messer für wenig Geld. Oder ein ESEE Izula.
wo kein Kläger da kein Richter. die regel soll Polizei erlauben messerstechern ihre gefährlichen Waffen (Messer) abzunehmen und wenn du mit einem Messer im Wald schnitzt kommt dis wohl kaum wie ein Messerstecher rüber. da würde ernsthaft niemand etwas dagegen haben.
also mit führen meine ich, ob man damit in der Öffentlichkeit (also im Wald auf der lichtung) schnitzen darf?
Also ich kenne das Messer zwar nicht, aber ich meine das nur Messer mit einer Klingenlänge von 8 cm erlaubt sind und z.B. springmesser auch nicht erlaubt sind, da man sie versteckt in der hand haben kann und mit einer Hand öffnen kann. Ich denke aber solche Messer in der öffentlichkeit mitzuführen ist nicht so klug. Aber die polizei wird wohl kaum zu dir nachhause kommen und alles durchsuchen ;)
aber ich meine das nur Messer mit einer Klingenlänge von 8 cm erlaubt sind
Da irrst du dich. Messer mit einer feststehenden Klinge unterliegen erst dem Führungsverbot, wenn die Klinge länger als 12 cm ist.
das ist das Schweizer armeemesser