Ist das tragen einer Schreckschusswaffe in der Security Branche erlaubt?
Hallo
Ich habe vor in dem kommenden Jahr eine Ausbildung in dem Bereich Security zu beginnen. Jetzt frage ich mich ob ich während der Arbeitszeit eine Schreckschusswaffe bei mir tragen darf. Für das tragen einer Schreckschusswaffe ist der Kleine Waffenschein zu besitzen, das weiß ich.
Ich würde mich über zahlreiche und hilfsreiche antworten sehr freuen.
Liebe Grüße
3 Antworten
Mit kleinem Waffenschein darfst du das, wenn dein Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Sorry, Das ist nicht korrekt. Gerade in diesem Themenbereich sollten sich nur Personen äussern die sich 100% sicher sind.
definitiv eine falsche Antwort/Aussage
Die Kernausage würde sich grundsätzlich auf Ausrüstung wie OC oder EKA beziehen, aber SSW sind hiervon schon per Gesetz ausgenommen und untersagt..
Das heißt ich kann bei der Polizei wenn ich den kleinen Waffenschein beantrage, sagen falls die mich fragen wofür ich diesen brauche, dass ich diesen für meine Arbeit brauche ?
Hallo.
Das Tragen von Schreckschusswaffen ist im Bewachungsgewerbe grundsatich verboten!
Das hat unfallverhütende Gründe, da ein potenzieller Angreifer / Einbrecher / Täter sich dir gegenüber so verhalten würde als würdest du eine Schusswaffe tragen, ohne das du allerdings die Möglichkeit hast, dich gegen dieses Verhalten effektiv zur Wehr zu setzen, da du ja keine Schusswaffe trägst.
Lernt man unter anderen in der Unterweisung nach 34a GewO
Beste Grüße
Da die Formulierung "grundsätzlich" Ausnahmen zulässt, verschärfe ich es etwas, da es keine Ausnahmebasen für SSW gibt.
Das Tragen von Schreckschusswaffen ist im Bewachungsgewerbe verboten!
Unabhängig davon. Darfst du ohne den kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffen besitzen. Das führen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist wieder etwas ganz anderes und benötigt den kleinen Waffenschein. Hier ist allerdings zu beachten, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr schwierig sein kann eine solche Waffe auf der Strasse zu führen. Ob man wegen eines solchen Spielzeugs auf der Strasse ggf. von der Polizei mit wohlgemerkt echten Schusswaffen im Anschlag kontrolliert werden möchte, darf jeder für sich entscheiden. Von den Folgen einer ggf. unbedachten Bewegung mal abgesehen. Zudem stellt sich die Frage wozu Ich im Sicherheitsdienst einen solchen - entschuldige den Ausdruck -Schwachsinn mitführen möchte erschließt sich mir nicht. LG