ist das sexuelle Schutzalter nicht viel zu niedrig mit 14?

19 Antworten

ist das sexuelle Schutzalter nicht viel zu niedrig mit 14?

Nein, man wird bekanntlich mit 14 auch strafmündig.

in den USA ist es 18

Meiner Meinung nach zu hoch.

ih habe wieder jetzt von einem 23 jährigen gehört der eine 14 jährige datet und finde der sollte einfach ins Gefängnis,

Finde ich nicht.

verreisterNutzer  19.10.2021, 16:02

und wo sind deine argumente? eine meinung ohne begründung beantwortet die frage nicht

PatrickLassan  19.10.2021, 16:03
@verreisterNutzer

Frag doch mal den Fragesteller nach seiner Begründung.

verreisterNutzer  19.10.2021, 16:10
@PatrickLassan

der sinn davon hier eine frage zu stellen ist antworten und ansichten von anderen leuten zu bekommen.. nicht statements zu posten über die eigene meinung.. und da sind gleich mehrere fragen die man hätte beantworten können warum dem so ist bzw. warum man denkt dass dem so ist.

BeamerBen  19.10.2021, 16:12
@verreisterNutzer

Wenn du denkst bei vielen Fragen auf dieser Seite ginge es nicht einfach darum statements zu posten musst du relativ neu hier sein

PatrickLassan  19.10.2021, 16:14
@verreisterNutzer

Wenn es dir besser gefällt: Meiner Ansicht nach ist ein Schutzalter von 18 erstens viel zu hoch, und zweitens weltweit extrem selten. Die meisten Staaten gehen offenbar davon aus, dass es wenig sinnvoll ist, Sex mit Personen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht mehr unter Strafe zu stellen.

verreisterNutzer  19.10.2021, 16:21
@BeamerBen

ne, bin ich nicht. statements als frage zu posten ist aber nicht der sinn. twitter und so deckt das besser ab. nur weil andere was machen was nicht den sinn erfüllt, muss mans nicht weiter führen. nur weil viele es machen, macht es das nicht sinnvoller.

wenn man ne frage stellt will man diese ja für gewöhnlich beantwortet haben. und mich interessiert die begründung für die meinung, deswegen frag ich danach. ich steh auch nicht hinter 21 als schutzalter, meine meinung weicht von beiden meinungen ab aber mich interessiert der hintergedanke bei dieser Ansicht mehr weil ich mir eher vorstellen kann was die begründung von dem fragesteller in etwa sein könnte. deswegen frage ich nach.

PatrickLassan  19.10.2021, 16:23
@verreisterNutzer

Wo ist eigentlich deine Antwort auf die Frage?

verreisterNutzer  19.10.2021, 16:29
@PatrickLassan

das ist ja auch okay, ich fände es einfach nur interessant genauere Einblicke zu bekommen woran man diese persönliche einschätzung festmacht dass man Jugendliche nicht anders "schützen" sollte als volljährige personen. das ist nicht wertend gemeint sondern es interessiert mich tatsächlich einfach, da ich wie gesagt es persönlich einfacher finde nachzuvollziehen warum man eine gegenteilige meinung hat. und ich würd gerne auch die andere seite der meinungen besser nachvollziehen können.

verreisterNutzer  19.10.2021, 16:33
@PatrickLassan

ich habe bewusst keine antwort dazu verfasst weil meine meinung zu dem thema nicht fest auszumachen ist und ich da sehr hin und her gerissen bin. deswegen will ich ja die ansichten und deren begründungen verstehen. denkanstöße. die andere seite der meinung hab ich wesentlich öfter intensiv erläutert gehört, bei der seite hab ich jedoch selten erklärungen für die meinung gehört sondern eher einfach nur "ist halt so."

deswegen frage ich nach, was ist daran verkehrt?

Libertinaerer  19.10.2021, 16:40
@verreisterNutzer
der sinn davon hier eine frage zu stellen ist antworten und ansichten von anderen leuten zu bekommen.. 

Ich bin mir SEHR sicher, dass es dem Fragesteller HIER in seiner herablassenden, und ausgesprochen, ähm, "unintelligenten" Suggestivfragestellung GANZ bestimmt NICHT daran gelegen ist, einfach nur "ansichten von anderen leuten zu bekommen", geschweige denn, "warum man denkt dass dem so ist."

verreisterNutzer  19.10.2021, 17:05
@Libertinaerer

das kann natürlich auch der fall sein, ich persönlich hatte es nicht so aufgefasst. aber meine persönliche auffassung ist eben auch nur eine möglichkeit von subjektiver auffassung, heißt selbstverständlich nicht dass andere das deswegen genauso aufnehmen müssen

Libertinaerer  19.10.2021, 17:13
@verreisterNutzer

Du merkst das wirklich nicht an der Art und am Inhalt der Fragestellung selbst? Sollte man eigentlich können!

Suggestivfragen und das Verlassen einer sachlichen Ebene hin zur Emotion sind ein gern genutze Mittel politischer Propaganda - vor allem, wenn man keine Argumente hat.

Libertinaerer  19.10.2021, 18:44
@verreisterNutzer
mich interessiert der hintergedanke bei dieser Ansicht

Kein Problem! Dir kann geholfen werden. 😉

die andere seite der meinung hab ich wesentlich öfter intensiv erläutert gehört

Ja, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Mutmaßungen, Gefühle aber nichts von wissenschaftlicher Evidenz.

Woher das kommt? Anderes Thema! Liegt am gestörten Verhältnis des Christentums zur Sexualität.

bei der seite hab ich jedoch selten erklärungen für die meinung gehört sondern eher einfach nur "ist halt so."

Tja nun, wer kennt sich mit allen hier betroffenen Themen auch schon aus?

Standard dürfte sein: "Ist halt so, wird seinen Grund haben, und wenn es andere Gründe gäbe, wäre es ja auch anders." 😉

Also:

  1. Gesetze brauchen zwingend einen (guten) Grund, und sie dürfen nicht gegen unsere Verfassung verstoßen - Grund hin oder her. Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet - hatten wir früher - wollen wir nicht mehr.
  2. Die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" ist nach der Unantastbarkeit der Würde des Menschen das zweitwichtigste Grundrecht unserer Verfassung. Darunter fällt auch das Ausleben seiner Sexualität. Ein derart wichtiges Grundrecht, wie alle wichtigen Grundrechte mit "Ewigkeitsgarantie", kann man nicht nehmen (deswegen ist es z.B. auch gesetzlich nicht möglich, Kindern Sex zu verbieten). Und um es zu beschränken, bedarf es nicht guter Gründe, sondern herausragend wichtiger Gründe.
  3. Kinder haben nicht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (bei ihnen können die Sorgeberechtigten sexuelle Handlungen fördern oder verbieten - Selbstbefriedigung ausgenommen). Sie müssen die Fähigkeit dazu erst entwickeln, und zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber für sie einen Freiraum erschaffen, der ihnen das ermöglichen soll, ungestört von möglichen Eigeninteressen Älterer, die diese Entwick,ung bereits hinter sich haben.
  4. Jugendliche sind keine Kinder. Biologisch sind sie keine Kinder mehr mit Erreichen der Geschlechtsreife zu Beginn der Pubertät, rechtl8cb sind sie es dann mit 14 - alleine dieser Unterschied ist bereits ein Sicherheitspuffer. Sie haben mehr Pflichten, weil sie keine Kinder mehr sind, und entsprechend haben sie auch mehr Rechte, weil sie keine Kinder mehr sind.
  5. Wann man die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hat, ist natürlich individuell unterschiedlich. Die Erfahrung zeigt, dass diese Fähigkeit heutzutage üblicherweise bereits vor 14 vorhanden ist. Dies liegt am mehrfachem Aufklärungspflichtunterricht (Kita, Grundschule und nochmal in der weiterführenden Schule), an den Gesprächen darüber in der Peergroup und natürlich am Internet. Das ist nicht nur durch wissenschaftliche Studien gesichert, sondern auch regelmäßig Bestandteil von Gerichtsverfahren, da im Rahmen des § 182 Abs. 3 StGB regelmäßig festgestellt werden muss, ob das Opfer über die Fähigkeit verfügt oder nicht - und das gilt auch bei Kindern.
  6. Der Staat sorgt mit seinen Gesetzen deswegen "nur" dafür, dass Jugendliche nur dann Sex haben, wenn sie ihn auch tatsächlich haben möchten - nicht etwa aus anderen Motiven (z.B. weil sie dafür bezahlt werden, oder weil eine Zwangslage sie dazu treibt).
  7. Im Gegenteil schützt er sogar ausdrücklich die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher auch vor eventuell übergriffigen Eltern. Denn: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern (...) Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung." Deswegen dürfen Eltern auch die intime Beziehung ihres jugendlichen Kindes zu einem deutlich älteren Partner grundsätzlich nicht verhindern. Sie gefährden sonst das Kindeswohl.

Fazit: Es besteht erwiesenermaßen keine Notwendigkeit, die Sexualität Jugendlicher gesetzlich grundlegend zu beschränken. Dies dennoch zu tun wäre verfassungswidrig. Vielmehr schützt der Staat die Selbstbestimmung der Jugendlichen in beide Richtungen möglicher Fremdbestimmung: Vor übergriffigen Eltern und vor übergriffigen Sexualpartnern.

Zu diesem Schutz gehört auch, dass es Ausnahmen geben kann, wo auch ein Jugendlicher noch nicht über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt. Und dann ist es für einen Erwachsenen strafbar, wenn er das Fehlen ausnutzt (was insbes. Verführung zu einmaligem Spontansex meint, nicht aber eine Liebesbeziehung).

Aber eben: Dass die Fähigkeit überhaupt fehlt, ist mit 14 schon die große Ausnahme. Deswegen ist das in der Rechtspraxis zwar bei vielen (nicht allen) Kindern von Relevanz, nicht aber bei Jugendlichen.

verreisterNutzer  19.10.2021, 19:10
@Libertinaerer

Ich danke dir für die ausführliche Erläuterungen, das war tatsächlich eine hilfreiche und aufschlussreiche Erklärung :)

es ist immer viel sinnvoller zu informieren und zu erklären und sich auszutauschen statt fronten gegeneinander aufzubauen und zu verhärten, freut mich sehr dass du mir da entgegenkommen und weiterhelfen konntest!

ist für mich immer ein bisschen schwer mich rein schriftlich so auszudrücken gegenüber fremden online, da man gegenseitig ja nicht weiß wie der andere als mensch ist und welche ausdrucksweise wie aufzufassen ist, dass ich nicht angreifend wirke und nicht streitgesprächen initiieren will sondern diskussion und argumentation um Einblicke in unterschiedliche meinungen zu bekommen. finde es sehr schön dass mir in diesem aspekt sachliche weiterhelfen konntest!

also für jemand, der sich selbst für "progressiv" hält, ist diese Meinung recht spiessig und sexualfeindlich. Früher nannte man das im besten Fall noch "konservativ". Es gibt auch schlimmere passende Ausdrücke dafür.

Natürlich kann man das "Schutzalter" diskutieren, aber da hängen auch andere Dinge wie Strafmündigkeit, Religionsmündigkeit usw. dran. Der Fragesteller scheint kein Problem damit zu haben, Jugendliche in den Knast zu stecken oder sich als Soldaten töten zu lassen, aber für Sex soll so jemand bis 21 dann nicht reif sein?

Und für ein "Date" mit jemand 14jähriges (was nichtmal eine sexuelle Handlung ist) jemanden schon in den Knast zu stecken hat ja auch was... was soll dann bei echten Straftaten eigentlich passieren? Folterwerkzeuge und Todesstrafe für die ganze Sippe?

Im Übrigen sind sexuelle Handlungen von Menschen unterschiedlichen Alters mit das Normalste der Welt, man sagt ja nicht umsonst "auf alten Pferden lernt man reiten" . Erst mit dem Aufkommen des Neo-Puritanismus, der seine grundsätzliche Sexualfeindlichkeit und menschenfeindliche Ideologie hinter dem vermeintlichen Schutz von Kindern versteckt, sind solche Aussagen heute leider wieder im Umlauf. Das sich solche Leute auch noch als progressiv betiteln und ansonsten einen auf "woke" machen, zeigt nur die heuchlerische Gesinnung dahinter.

Ich finde auch, dass 14 zu niedrig ist. Aber man muss ja nicht immer davon ausgehen, dass der Mann deutlich älter ist. das ist ja nicht der Regelfall. Mit 16 sollte man Jugendlichen ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einräumen.

Ich finde es richtig so wie es ist.

In dem Alter sind sexuelle Bedürfnisse vorhanden, und niemand sollte einem vorschreiben mit wem man diese ausleben will.

Viele Jugendliche fühlen sich nun mal zu deutlich älteren hingezogen, nur weil dir das nicht so geht/ging solltest du es anderen nicht verbieten.

So eine Beziehung kann auch einen sehr positiven Einfluss auf einen Jugendlichen haben. Kenne eine Frau, die behauptet das so eine Beziehung die wichtigste in Ihrem Leben war, weil sie mit 15 Drogen genommen hat, entsprechende Freunde hatte, und schulisch abgestürzt ist.

Was die Eltern sagen war ihr damals egal.

Dann hatte sie einen 29 jährigen Freund und das hat alles geändert.

Heute hat sie ein abgeschlossenes Studium, und einen vernünftigen Job, laut Ihrer Aussage ohne diese erste Beziehung undenkbar.

Und daher sagt sie diese Beziehung war für sie wichtiger als die mit dem Vater Ihres Kindes.

Die deutsche Rechtsprechung legt einen sehr großen Wert auf das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zwar wird ein 14 Jähriger, der mit einem älteren Sex haben möchte nicht bestraft, aber eine Strafandrohung für den Älteren schränkt dennoch faktisch die Selbstbestimmtheit des Jüngern ein, müsste er doch in kauf nehmen, dass sein Partner wegen ihm eine Strafe zu fürchten hat.

Ich stimme einer niedrig angelegten Regelung deswegen zu. Das Schutzalter muss ein sinnvoller Kompromiss aus dem Schutzinteresse der Jugend und deren Recht auf sexuelle Selbstbestimmtheit sein.