Ist das eine Drohung oder wie?

:) das ist der screen  - (Mädchen, Polizei, Anzeige)

10 Antworten

Eine Bedrohung, die bestraft wird ist rechtlich gesehen eine Drohung mit einem Verbrechen - also einer Straftat, für die man mind. ein Jahr in den Knast wandert.

Schlagen? Einfache Körperverletzung, Strafandrohung zu niedrig, kein verbrechen, also rechtlich auch keine Bedrohung. Wird nicht bestraft.

Nötigung ist es auch nicht, da er ja nicht verlangt hat, dass Du erst nicht erscheinst, ansonsten würde er Dich hauen.

Das mit den Schlingen, das kann man dann doch eher schon als eine Moddrohung verstehen, also das wäre ein kleiner Punkt, der dann schon als Bedrohung im strafrechtlichen Sinne gesehen werden kann, ja.

Und wenn einer Dein Handy absichtlich durch ein Fenster wirft (und dabei ein Schaden entsteht natürlich), das ist eine Sachbeschädigung, die man anzeigen kann und die auch bestraft wird.

Das ist eine Drohung Gehe zur Polizei

Auf jeden Fall.Geh damit zur Polizei.Der bekommt mindestens ne Geldstrafe oder Gefängnisstrafe auf Bewährung und wenn er vorbestraft ist muss er vlt. hinter schwedische Gardinen (sorry aber das wollte ich schon immer mal sagen ;-p) Lass dir sowas nicht gefallen!!Hoffentlich hat dir meine Antwort geholfen.Ich hab mal ne Frage:wieso bedroht er dich nur weil du mit ihm Schluss gemacht hast?!?!?!?!?!

hannahsdl 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 20:26

Ja eigentlich nur deswegen. Aber wird die Polizei denn was machen?

er hat mir geschrieben per whats app, das er mich am Samstag am Movie Park schlagen wird.

Dann geh doch einfach nicht hin?!

Es ist zwar eine Drohung, aber eben keine strafbare BEdrohung. Bitte lies zu dem Thema meinen Tipp http://www.gutefrage.net/tipp/drohen-und-bedroht-werden---was-ist-eigentlich-strafbar

hannahsdl 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 19:38

Ich habe es schon längst geplant und werde hingehen, da meine krebskranke Schwester oder ihren 5 Geburtstag vielleicht auch ihren letzten Feiern wird

DiecDrohung ist strafrechtlich nicht sanktioniert, da es kein Verbrechen ist, jemanden zu schlagen. Das Handy durcheinander Fenster zu werfen ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung, jedoch ist eine Strafanzeige wenig zielführend, da es doch vornehmlich um die Entschädigung für Handy und Fenster geht! Da reicht eine Zivilklage.