Ist das Abholdatum des A2-Führerscheins auch das Gültigkeitsdatum im Führerschein?
Guten Tag,
ich hatte den A1-Führerschein und habe den Aufstieg zu A2 gemacht. (Motorrad) Problem war, dass die Mindestfrist von 2 Jahren für A1 noch nicht abgelaufen war, somit durfte ich den noch nicht ausgehändigt bekommen. Prüfung am 2.6; "Ablaufdatum 2 Jahre Frist": 4.6.. Mir wurde gesagt ich kann den diese Woche abholen und jetzt ist schon wieder Freitag und er ist immer noch nicht in der Kreisverwaltung eingetroffen. Da ich von A2 wieder den Aufstieg auf A machen möchte und wieder die 2 Jahre Frist habe, stellt sich mir jetzt die Frage: Wird das Datum, ab wann der gilt, eingetragen an dem ich den Führerschein abhole oder der 4.6. an dem die 2 Jahre Frist rum sind? Eigentlich könnte ich A2 fahren, aber hab eben den Führerschein noch nicht.. Kann ich in der Kreisverwaltung beim Abholen erwarten, dass die den 4.6. eintragen bzw ein früheres Datum als das Abholdatum unter anderem wegen dieser 2 Jahresfrist?
LG Sushiii
2 Antworten
Es zählt der Tag an dem die Fahrerlaubnis erteilt wird, und das ist der Moment in dem dir ein Dokument ausgehändigt wird, das dir das Fahren erlaubt.
Dabei ist es egal ob es der Führerschein ist, oder so eine vorläufige Erlaubnis¹. Aber kein offiziell ausgehändigtes Dokument, keine Fahrerlaubnis. Und erst dann läuft die Frist.
(1) keine Prüfungsbescheinigung. Da muß explitiz drauf stehen, daß du damit fahren darfst.
Danke für die Antwort (: die werden bei der Kreisverwaltung dann wahrscheinlich auch kein früheres Datum drauf schreiben, wenn ich frage oder? Ich meine ich hätte den ja schon abgeholt aber der kam eben vom TÜV noch nicht wieder und das ärgert mich wegen dem Datum und der Frist..
Es zählt immer der Tag der Prüfung an dem der Schein ausgehändigt wurde und ab dem Tag müssen die 2 Jahre Minimum rum sein vorher darf man keinen Aufstieg machen die 2 Jahre müssen voll rum sein erst dann geht das mit dem einfachen Aufstieg .
Wer von Klasse A1auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen wer vorher Aufstieg macht muss alles machen in der Fahrschule und ist die Prüfung nur ein Tag vor Ablauf .
Inhaber der neuen Klasse A2 benötigen hierfür nach Ablauf
von 2 Jahren neben einer Vorbereitung in einer Fahrschule auch noch eine weitere praktische Prüfung.
Es zählt immer der Tag der Prüfung an dem der Schein ausgehändigt wurde
Den Satz kaum angefangen und dir schon selbst widersprochen.
Wenn der Führerschein nicht am Prüfungstag ausgehändigt wird (was ziemlich oft vor kommt) verwandelt sich dein Satz in Blödsinn.
...irgendwie wie immer.
Wer von Klasse A1auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen
Die Fahrprüfung der Erweiterung auf Klasse A2 darf einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 abgelegt werden.