Ist Alkoholsucht einen Anerkannte Berufskrankheit in der Gastronomie?
Ich war Kellner und Barchef in einem Hotel tätig. Habe dann erkannt, das ich alkoholsüchtig bin und bin 16 Wochen in einer Entzugsklinik gewesen. Muss jetzt eine neue Lehre machen, da ich nicht mehr in der Gastronomie tätig sein darf (Attest von der Klinik ausgestellt). Um mehr Förderungen bei der Lehrstelle zu bekommen muss man angeben ob es einen anerkannte Berufskrankheit ist. Die Frge ist nun, ob das eine ist?
7 Antworten
Leider ist es eine anerkannte Krankheit und wenn es dir die Klinik attestiert hat,dann musst du es annehmen.Beginn einen Neuanfang,tu es für dich!Und vielleicht war es Schicksal und dein Leben wird besser.Denn es gibt ein Sprichwort :Nichts ist so schlecht,das es am Ende für irgendwas gut war..Alles Gute für deinen Neuanfang! LG
Alkoholsucht gilt zwar als Krankheit, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch eine anerkannte Berufskrankheit ist. Denn es gibt sicher genug Wirte, Barchefs usw. die nicht Alkoholsüchtig sind, weil sie sich einfach im Griff haben. Die Arbeit an einer Bar zwingt dich ja nicht dazu, den Alkohol, den du verkaufst auch zu trinken.
Bei einer sehr belastenden Arbeit, die ständiges Stehen erfordert, kann ein Rückenleiden so etwas sein, oder wenn man in einer Zwangshaltung (gebückt, in der Hocke) arbeitet, Gelenk- oder Rückenschäden. Auch eine Allergie (Bäcker/ Mehlallergie) gehört dazu.
Hier noch etwas zur Untermauerung:
Berufskrankheiten sind die im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) genannten Erkrankungen, zudem noch die sog. "Quasi-Berufskrankheiten" des § 9 Abs. 2 SGB VII. Obwohl anerkannt ist, dass Alkoholismus als Suchterkrankung durchaus seine Ursache im Beruf haben kann (insbesondere, wenn Alkohol zur "Kompensation" beruflicher Überlastungen eingesetzt wird), ist der Alkoholismus als solcher keine Berufskrankheit i. S. d. Sozialgesetzbuch VII.
Nein, das ist sie nicht.
Die anerkannten berufskrankheiten (es gibt 67 Stück) findest du in der Anlage 1 der Berufskrankheitenverordnung.
Thema verfehlt, Linojoel.
Die Frage war: Ist Alkoholismus eine anerkannte Berufskrankheit in der Gastronomie? Und das ist es eben nicht.
DASS Alkoholismus eine krankheit ist, bezweifele ich ja gar nicht, das weiß ich.
Danke,hat mir sehr weitergeholfen
Es gibt die Möglichkeit der Prüfung ob eine Berufskrankheit vorliegt, und zwar eine "Wie"-Berufskrankheit. Für bestimmte Berufsgruppen gab es auch schon die Anerkenneung der Alkoholabhängigkeit als Berufskrankheit. Ich glaube Braumeister in Brauereien oder so. Bin mir aber nicht sicher.
Alkoholabhängigkeit ist eine allgemein anerkannte Krankheit, nicht nur eine Berufskrankheit
Alkoholismus ist zwar eine Krankheit, aber keine Berufskrankheit.
Die Klinik hat es attestiert,damit ist es endgültig ,das er in diesem Bereich nicht mehr arbeiten darf,zu seiner eigenen Sicherheit.Alkoholismus ist eine Krankheit.Und auch trockene Alkoholiker,gelten immer noch als krank.Und die Rückfallstatistik sagt aus,dass 80% wieder rückfällig werden,wenn besondere Ereinisse in ihrem Leben wieder eintreffen,mit denen sie nicht umgehen können.Es ist zu seiner eigenen Sicherheit.