Inwiefern darf man seinen "Partner" rausschmeißen?

8 Antworten

Nein.

Wenn man die Wohnung gemeinsam bewohnt, kann man den Partner natürlich nicht so ohne weiteres einfach rausschmeißen. Rechtlich wäre das nicht statthaft.

Schreib doch erstmal, wer bei euch den Vertrag unterschrieben hat.

Einen Partner kann man dann rausschmeißen, wenn man allein den Vertrag unterschrieben hat und auch nur dann, wenn man ihm Gelegenheit gegeben hat, selbst seine Sachen mitzunehmen. Schloß tauschen kann auch nur der, der den Mietvertrag unterschrieben hat.

Jupiter7468 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 08:29

Geht nicht um mich. Ich sitze hier und mich kann keiner rausschmeißen ^^

In dem Falle ist das für die Frau so viel innere Befriedigung, dass eine folgende Strafe völlig nebensächlich ist!! Ich habe das auch schon gemacht und die 2500 Euro Folgekosten hab ich mit einem Lächeln im Gesicht gern gezahlt( obwohl das schon ne Summe war, die mir verdammt schmerzte finanziell). Aber das Glücksgefühl, es damals getan zu haben, hält bis heute an!

man sieht das immer wieder in Filmen.

Man sieht auch immer wieder in Filmen, dass Braut oder Bräutigam es sich in der Kirche doch noch anders überlegen und das Weite suchen. Fakt ist (zumindest in Deutschland): Wenn man in der Kirche steht ist man bereits verheiratet (Standesamtlich) - wer jetzt abhaut ist zu spät dran.

Zu Deinem Beispiel: Wenn der Partner sich rauswerfen lässt und dann "freiwillig" bei Freunden oder Familie unterkommt, passiert demjenigen, der rausgeworfen hat natürlich nichts. Wenn derjenige dagegen angeht, sieht das anders aus. Man darf natürlich nicht ohne Gerichtsbeschluss einfach das Schloss der gemeinsamen Wohnung austauschen oder Besitz des Partners auf die Straße werfen.

Jupiter7468 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 08:34

Man sieht auch immer wieder in Filmen, dass Braut oder Bräutigam es sich in der Kirche doch noch anders überlegen und das Weite suchen. Fakt ist (zumindest in Deutschland): Wenn man in der Kirche steht ist man bereits verheiratet (Standesamtlich) - wer jetzt abhaut ist zu spät dran.

Auch interessant ^^

Wenn es Deine Wohnung ist und Du den Mietvertrag unterschrieben hast, kannst Du allein bestimmen, wer sich mit Dir in der Wohnung aufhält. Sachen vom Balkon werfen oder vor die Tür stellen, geht nicht. Falls Du und Dein Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, kannst Du gar nichts machen.