KFZ Versicherung Definition "Partner"?
Hallo,
ich möchte eine neue KFZ Versicherung abschließen und gleichzeitig meine Freundin eintragen lassen.
Nun gibt es ja nette Vergleichsportale bei denen man die günstigste KFZ Versicherung finden kann.
Ich finde aber leider nirgendwo eine Definition was ich angeben muss, damit meine Freundin auch problemlos fahren darf.
Zur Auswahl gibt es nur "Partner" und "Weiterer Fahrer", was natürlich einen Preisunterschied macht (Partner ist natürlich günstiger).
Ich wohne nicht mit meiner Freundin zusammen, deswegen bin ich mir nicht ganz sicher ob ich da "Partner" auswählen darf, da meine Vermutung dahingeht, dass es sich hierbei um nichteheliche Partnerschaften handelt, bei denen die Partner zusammenwohnen. Bin mir aber nicht sicher und google liefert auch nix vernünftiges.
Kann mir da jemand helfen? Für eure Hilfe schonmal im Voraus nen riesen Danke :-)
4 Antworten
Partner im Sinne der AKB sind Ehegatten oder Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ein gemeinsamer Haushalt ist dabei ein wesentliches Kriterium.
Hallo gxxrr,
bei uns ist das entscheidene Kriterium der Wohnsitz.
Wenn du mit deiner Freundin am gleichen Ort gemeldet bist, kannst du sie als "Partner" eintragen, sonst als "Weitere Fahrer".
Bei euch beiden würde es also auf die teurere Variante hinauslaufen.
Das kann aber jederzeit geändert werden, sobald ihr zusammen zieht.
Ich nehme an, dass diese Regelung bei viele Mitbewerber die gleiche ist.
Viele Grüße
Lydia vom DEVK-Team
Du kannst Partner angeben. Im Vertrag wird dieser dann namentlich vermerkt..
Partner meint eine gemeinsame Meldeadresse. Das Problem hatte ich mit meinem Freund auch
also würde das in meinem fall so nicht gehen und ich müsste "Weiterer Fahrer" nehmen?