Internet gekappt wer Zahlt?

2 Antworten

Ein wichtiges Merkmal jeder Wohnung, die man sucht, ist der Internet-Anschluss.

Ist dieser bei der Besichtigung vorhanden (DSL oder Kabel) und bestätigt das der Vermieter auf Nachfrage, dann muss der Vermieter auch dafür sorgen, dass der Anschluss funktioniert und zwar auf Dauer. Allenfalls mit Unterbrechungen, falls der Provider Schwierigkeiten hat oder Arbeiten an der Verkabelung ausgeführt werden müssen.

Wenn am Hausanschluss was ankommt und in Eurer Wohnung nicht, muss der Vermieter dafür sorgen, dass die gekappte Verbindung wieder hergestellt wird.

Wenn der Vermieter trotz schriftlicher Meldung und Fristsetzung zur Behebung nicht reagiert oder die Fehlerbehebung verweigert, dürft ihr Ersatzvornahme beauftragen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Ggf. Abzug von der nächsten Mietzahlung.



wie teuer wird sowas ca.?

je dichter an der Dose desto billiger - hol dir Angebote ein

Im Dachgeschoss hast die berühmte A-Karte

aber: da ihr die Wohnung so gemietet habt, ist das ne Sache vom Eigentümer

SsPolySs 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 14:01

Ja 1.OG 2 Wohnung direkt über dem Keller ich denke das geht dann :D

Ich bin auch der Meinung das der Vermieter zahlen muss aber er weigert sich leider und wir haben seit 2-3 Wochen schon kein Internet/Telefon und Fernseh mehr -.-