Insolvenz - Arztrechnungen

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Eine Frage ist ja nicht wirklich gestellt. Aus der Schilderung kann man aber entnehmen, dass es dir wohl darum geht, ob sich aufgrund deiner Arztrechnungen dein Pfändungsfreibetrag erhöht. Sollte das die Frage gewesen sein ist die Antwort leicht: Nein. Der Pfändungsfreibetrag ist dadurch nicht höher als ohne diese ärztlichen Aufwendungen.

Geh zur Agentur und kär das mit denen.

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