Insolvenz - Arztrechnungen
Guten Tag, In meiner Privatinsolvenz bin ich bereits in der Wohlverhaltensperiode, habe Arbeit, die monatl. Beiträge gehen regelmäßig vom Arbeitgeber an meinen Treuhänder. Derzeit habe ich nur den Hartz 4 Regelsatz zum Leben. Es kommen jedoch derzeit auch Arztrechnungen auf mich zu die die Krankenkasse nicht erstattet, zum ausüben meines Berufes aber erforderlich werden- bzw. überhaupt für zukünftige Lebensgestaltung notwendig sind. Rechnungen währen u.A. - Laseranalyse im zusammenhang mit Glaukom ( 110,-€ ) , neue Brille ( 320,-€ ) die aus Berufsgründen schon besondere Merkmale erreichen muss Zahnarztrechnung, wie Zahnersatz ( 150,€ )
3 Antworten
Eine Frage ist ja nicht wirklich gestellt. Aus der Schilderung kann man aber entnehmen, dass es dir wohl darum geht, ob sich aufgrund deiner Arztrechnungen dein Pfändungsfreibetrag erhöht. Sollte das die Frage gewesen sein ist die Antwort leicht: Nein. Der Pfändungsfreibetrag ist dadurch nicht höher als ohne diese ärztlichen Aufwendungen.
Geh zur Agentur und kär das mit denen.
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