Innerorts zu langsam?
Hi, ich bin heute (nachts wo nichts los war) gefahren, und vor mir war einer der Innerorts bei erlaubten 50 nur 20 kmh fuhr. Ich würde es verstehen wenn er von außerhalb wäre, aber er kam aus dem gleichem Ort. Darauf hin habe ich ihn angehupt, damit er schneller fährt. Paar stunden später hatte ich eine Diskussion mit ihm, wieso ich ihn anhupen würde. Ich meinte es sei Verkehtsbehinderung. Er meinte es er kann so fahren wie er möchte. Nun würde ich gern wissen, wer Recht hat , Danke im vorraus :)
7 Antworten
Darauf hin habe ich ihn angehupt, damit er schneller fährt
Womit wir dann schon mal bei einer Ordnungswidrigkeit deinerseits wären :-)
Abgesehen davon: Solange der Verkehrsfluss nicht behindert wird, darf jeder so langsam fahren wie er möchte.
War es möglich, an der Stelle zu überholen, hat er nichts verkehrt gemacht.
Nein konnte nicht überholen
Hallo. das Gesetz regelt das keiner wegen seiner Fahrweise § 3. Abs, 2 der StVO. aber wie du schreibst das kaum Verkehr herrschte, also, nicht immer auf sein Recht bestehen, er ist Spazieren gefahren, Mach ich auch, lass aber wenn von Hinten jemand kommt und mit Lichthupe, ist besser wie lautes Hupen. Du darfst das aber immer mit Gefühl,
Aber so fahren wie er möchte das darf er nicht.
Wenn er dich noch mal Anspricht, sag ihm ich hab zwar Recht aber du sollt deine Ruhe haben.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Ich glaube, dass man auch nicht zu langsam fahren darf, da man ja ein verkehrsrisiko ist und somit auch andere Autofahrer gefährdet. Man muss der Umgebung angemessen fahren
§ 3 Absatz 2 StVO regelt das! Niemand darf ohne Grund so langsam fahren, dass der Verkehrsfluss behindert wird.
Ja - aber weißt Du, ob der nicht einen Grund hatte? Vielleicht sieht er ja im Dunkeln schlecht ...
Hallo,
vielleicht sollte man die ganze Sache mit dem Gedanken
"lieber 30 km/h zu langsam, als 30 km/h zu schnell"
einfach vergessen und sich nicht weiter darüber aufregen ;-)
Viele Grüße
Michael
Auch dann wenn ein Nachfolgender überholen kann wird er behindert
Es kann also durchaus auch eine OWi beim Langsamfahrer vorliegen.