Inkassoschreiben = negativer Schufaeintrag?
Hallo,
ich habe einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen mit der bitte den fälligen Betrag von 91,50 € bis zum 25.02.2010 zu zahlen. Es geht darum um Ware von Amazon. Ich muss dazu leider gestehen das ich selbst Schuld bin da ich zu spät auf die Mahnung reagiert habe.
Meine Frage bekommt man in solch einem Fall einen negativen Eintrag bei der Schufa oder nur wenn ich mich weiter weigern sollte den Betrag zu bezahlen?
6 Antworten
Alleine davon wirst du noch keinen Schufaeintrag erhalten. Den negativen Schufaeintrag kann man nur bekommen, wenn man dafür unterschrieben hat, die sogenannte Schufa-Klausel. Dies gibts bei Telekommunikationsunternehmen und Banken sowie Leasingunternehmen.
Du solltest aber auf das Schreiben reagieren, je länger du wartest desto höher wird der Betrag den du zu zahlen hast. Amazon macht es wie jedes andere Unternehmen, wenn die eigenen Mahnungen nichts bringen leiten sie es weiter zu einem Inkassounternehmen, welches dann die Forderungen versuchen einzutreiben und das wird dann auch teurer für dich.
Zahl die Hauptforderung und sonst nichts. Inkasso- und Mahnkosten sind nicht erstattungsfähig. Gib bei der überweisung an dass auf Hauptforderung verrechnet wird oder schreibe im Verwendungszweck "Verrechnung nach § 366" WICHTIG!!! Sie werden dann nochmal versuchen die Restgebühren anzufordern. Hier legst du dann schriflichen Widerspruch ein und verweigerst die Zahlung. Ich denke dass sich das Thema dann erledigt hat, da zu 99 % kein gerichtlicher Mahnbescheid mehr beantragt wird. Kostenrisiko für den Gläubiger ist zu hoch, da der Mahnbescheid schon 23 € kostet (nur die reinen Gerichtskosten) Ein Schufaeintrag wird dann nicht erfolgen.
Bei den Inkassogebühren gebe ich Dir recht - allerdings würde ich die internen amazon mahngebühren mit überweisen Bei der Verrechnung würde ich im Verwendungszweck schreiben : Nur HF
Hallo ich weiß die Frage ist ein bisschen her abe rich beantworte SIe trotzdem noch. Ein Schufa eintrag bekommste erst wenn der Gerichtliche Mahnbescheid bekommst. So und dass man die Inkasso Kosten nicht zahlen muss is blödes gelaber. Die Inkasso Kosten sind gemäß 1,2 Rechtsanwaltsgebühr nach 2400 RVG zu erstatten. Machst du das nicht wird das Inkassobüro natürlich die Forderung nicht abhagen. Die machen das so lange bis die komplette Forderung beglichen ist not auch vor Gericht. Falls Ihr mir nicht glaubt fragt einen Anwalt der wird das gleiche sagen!!!!
Wenn Du Dich weiter weigerst den geforderten Betrag zu zahlen kann das Inkassobüro einen Mahnbescheid beantragen. Wenn Du darauf nicht reagierst kann es irgendwann soweit kommen das Du zum einen den Negativ-Eintrag erhältst, der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und das auch vor Gericht geht.
Ist die Forderung berechtigt würde ich nicht warten sondern auf jeden Fall umgehend zahlen, Du treibst sonst nur unnötig weiter die Kosten in die Höhe!
Bitte nicht mit Halbwahrheiten antworten. Das irritiert nur noch. Also: Alleine der Brief oder die Forderung von Inkasso berechtigt keien Schufaeintrag. Wenn die Forderung strittig ist bzw. nicht titulliert ist, erfolg weder Schufa noch kein Gerichtsvollzier o.ä. Nur wenn das Mahngericht eingeschaltet wurde (die Post kommt in einem gelben Umschlag) und du binnen zwei Wochen der Forderung widersprichst, wird die Forderung titulliert. Somit kommt Schufaeintag und evt. weitere unannämmlichkeiten wie Gerichtsvollzier usw. Aber nicht vorher.
Genau so sehe ich das auch. DH
Zahl die Hauptforderung direkt an amazon plus 3 € an Mahngebühr Gegenüber dem Inkassobüro würde ich die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und die zahlung der Inkassogebühren schriftlich negieren Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefen ein