Inkassogebühren in Österreich
Hallo, ich habe ein Schreiben von einer Inkasso Service GmbH in Linz bekommen. Die eigentliche Angelegenheit ist schon geklärt und der Auftrageber an das Inkassobüro hat den Auftrag zurückgenommen. Ich hatte mit so etwas noch nie was zu tun. Aber ich frage mich gerade schon, ob es für die Gebühren, die das Inkassobüro berechnen wollte irgendeine tatsächliche rechtliche Grundlage gibt, oder ob das eher nach dem Motto ist "Ich wünsche mir Beträge die du zahlen sollst und wenn du das unterschreibst bist du selbst Schuld". Es ging um eine Grundschuld unter 500 Euro. In der Kostenaufstellung stand : ABG 84,75 EVG 25,00 Erste Mahnung 31,90 Zweite Mahnung 33,80 Evidenzgebühren 20/12/11 bis 25/01/12 5,90 - Im Falle einer Ratenvereinbarung oder Stundung hätten die pro Fall nochmal 75,00 Euro gewollt plus 17,5 % Jahreszinsen monatlich kontokorrent. Hat sowas wirklich seine Richtigkeit ???? ( Mal abgesehen davon, dass selbst wenn ich die Gebühren auf die Grundschuld aufrechne immer noch eine weitere Differenz zu meinen Lasten da wäre... )
4 Antworten
Hier ist ein Inkasso-Gebührenrechner für Österreich: http://www.inkasso-check.at
Nochwas dazu.. Im Briefkopf stand "Rasche Eintreibung von Schulden durch persönlichen Besuch beim Schuldner" - Schicken die russiche Schlägertrupps vorbei, wenn irgendwas ist ? Also für mich liesst sich das alles schon sehr unseriös.
Hallo,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind
Hey, ich glaub ich war bei den gleichen typen. OKO inkasso? Ich habs einfach gezahlt, der aufwand und der stress dagegen anzukämpfen ist es nicht wert. sorry
Hallo Habe durch Zufall deinen Beitrag gelesen. Kann nur dazu sagen dass Du an das Seriöseste Inkassobüro geraten bist. Es gibt ein Bundesgesetzesblatt wo die Gebühren für Inkassobüros nach Prozenten gestaffelt sind und da liegt IS Inkasso sehr weit unten. Zum Aussendienst möchte ich nur sagen dass Du bis zu diesen Schreiben bereits 5 Mahnungen bekommen und nichts getan hast. Ich bin selbst seit mehreren Jahren in diesen Gewerbe und finde es eine gute Sache mit dem Aussendienst da bei Eintreibung durch das Gericht weitaus höhere Kosten entstehen und der Gerichtsvollzieher in Folge das gleiche bzw. drastischere Massnahmen setzt. Du bist weiters seit 2004 verpflichtet alle Inkassogebühren bei nichtzahlung über das Gericht zu bezahlen. Am besten eine vernünftige Lösung für die Zahlung finden. LG