kfz-steuer abgebucht, aber konto nicht gedeckt, was passiert?
hallo, die kfz-steuer wurde abgebucht, aber das konto war nicht gedeckt. wer weiß, was jetzt passiert? danke. lg. swchen
14 Antworten
Da ich es hinter mir habe:
Das Finanzamt schickt eine Mahnung - bei mir wurden dann noch 3,-€ Säumnisszuschlag draufaddiert. Reagiert man nicht, dann kommt als nächste die Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt. Da sollte man dann unbedingt die Frist waren da die pünktlich das Konto pfänden werden. Bei mir kam nämlich dann ein Anruf vom Kundenberater der Bank und die Worte begangen mit: "Guten Tag Herr XY,.... hmm... es ist mir etwas unangenehm aber auf ihrem Konto liegt eine Pfändung vor".
In meinem Fall hatte ich 2-3 Tage zuvor überwiesen und ich dachte es klärt sich von selbst... Nach 3 Wochen rief ich bei der Bank und weil die Pfändung noch bestand hatte. Die meinten es wäre nicht rausgenommen worden. Ein Anruf beim Amt brachte Klarheit. Da bei der Pfändung noch die Kosten von 28,-€ dabei waren, von denen ich beim Zeitpunkt der Überweisung noch nichts wusste, blieb die Pfändung auch bestehen bis Lohneingang war.
wenn das Konto nicht gedeckt war und du keinen Dispo hattest, wird nichts abgebucht und die Buchung geht zurück. Dabei entstehen Kosten zwischen 5-15 Euro die dir dann in rechnung gestellt werden können
Das Finanzamt schickt eine Mahnung mit Gebühren. Wenn Du dann sofort überweist, gibt es keine weiteren Beanstandungen. Wenn nicht, kommt der Vollzihungsbeamte des Finanzamtes und wird das Geld eintreiben. Das kostent dann nochmals zusätzliche Gebühren. also möglichst schnell überweisen oder wenn es gar nicht geht einen Stundungsantrag mit einem Zahlungsvoraschlag an das FA senden.
kriegst ne mahnung und musst zusätzlich Spesen zahlen.
Am besten gleich überweisen
Du bekommst nach ca. 1 Woche ein Mahnung mit Säumniszuschlägen. Die solltest Du dann schnellstmöglichst überweisen. Also den geamten Betrag. Auch kannst du ab diesem Zeitpunkt, wenn Du kein Geld hast, versuchen, um eine Stundung oder um eine Ratenzahlung oder Teilzahlung. Meistens aber lässt sich das Finanzamt darauf nicht ein. Am Besten innerhalb 14 Tagen zahlen, nach Mahung sonst gibbet ärscha.....