Industriekaufmann an die Pforte?

11 Antworten

Ja, Du solltest das der IHK melden.

Ich bezweifle, dass im Ausbildungsplan steht, dass ein Azubi sechs Monate im Schichtdienst an der Pforte arbeiten soll.

Es sieht ja so aus, als müsse der Azubi eine vollwertige Arbeitskraft ersetzen und das bei Tätigkeiten, die nicht dem Ausbildungszweck des Berufsbilds dienen.

Es spricht nichts gegen einen kurzfristigen Einsatz, einfach um auch mal zu sehen, was an anderen Arbeitsplätzen getan werden muss. Kurzfristig sind aber höchstens ein paar Tage und nicht Wochen oder Monate.

Dazu steht im § 14 Abs. 5 (2) Berufsbildungsgesetz (BBiG):

"Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind"

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu u.a. im Arbeitsrechtkommentar:

"Werden dem Azubi Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann (§ 102 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BBiG).

Der Ausbildungszweck liegt in der systematischen Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Es geht also um die Übertragung von Aufgaben, die geeignet sind, den Ausbildungszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.

Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig.

Eine an sich zulässige Verrichtung kann durch Wiederholung von dem Zeitpunkt an unzulässig werden, von dem ab sie keine weitere berufliche Handlungsfähigkeit mehr vermittelt. Deshalb dürfen grundsätzlich keine Routinearbeiten verlangt werden.

Die der Art nach zulässige Arbeit kann somit durch ihren zeitlichen Umfang unzulässig werden."

Was steht denn zu den Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag? Steht zur Schichtarbeit etwas drin? Findet ein Tarifvertrag Anwendung? Gibt es einen Betriebsrat?

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MatrixCrash 
Beitragsersteller
 16.01.2020, 09:47

Vielen dank für deine Tolle Antwort und ja bin momentan im Einkauf und ersetze eine Kraft die vor ca 8 Monaten in Rente gegangen ist ich muss alles selbstständig erledigen und auch teils Bürgschaften über 500.000 euro mit meiner Unterschrift anmelden

Pforte ist nicht gleich Pforte, hier müsste man zum einen mal genau sehen, welche Tätigkeiten dort verübt werden und zum anderen müsste man genau in deinen Ausbildungsvertrag blicken, was da unter Arbeitszeiten steht. Dann wäre als erster Ansprechpartner mal den Betriebsrat zu fragen (falls vorhanden) und ansonsten auch vorrangig das Gespräch mit dem Ausbildungsleiter zu suchen. Offiziell beschweren, z.B. bei der IHK sollte immer der letzte Weg sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

mir sagte mal ein mann an der pforte :

ich bin der "direktor"

direkt am tor§-:)

also kann dies zur ausbildung gehören?

Otilie1  16.01.2020, 10:58

eigentlich nicht - ich würde fragen , denn mit der Ausbildung hat das absolut nix zu tun - was solltest du denn da auch lernen, hallo sagen und den weg weisen ???

hast du schon mal gefragt warum du das machen sollst bzw. was das mit deiner ausbildung zutun hat

Informier dich bei der IHK ob das passt wie es geplant ist. Jeden Bereich kennenzulernen ist nicht verkehrt, aber 6 Monate einer 3jährigen Ausbildung dort zu verbringen erscheint mir auch unsinnig.

Das man dieselben Arbeitszeiten mitgeht wie die Beschäftigten von denen man angelernt wird, ist normal. Natürlich mit entsprechenden ausgleichenden Ruhezeiten.

Du wirst sicher keinen guten Stand haben, wenn du mit der IHK gegen die Vorstellungen der Firma vorgehst, aber du darfst dir auch nicht alles gefallen lassen. Und es ist auch für die IHK wichtig zu wissen ob der Betrieb gut ausbildet oder nur billigere Arbeitskräfte sucht.

MatrixCrash 
Beitragsersteller
 16.01.2020, 09:34

Ja also meine Firma ist sowieso nicht der Renner jeden Monat mindestens eine Kündigung von 5 Azubis sind wir nur noch 2.. Mit Ausbildungsleiterin oder Chef sind absolut nich zu reden besonders der Chef der nur schreien kann Angelernt wird man in der regel einen halben Monat danach ist man auf sich alleine gestellt und wehe es passieren Fehler.

Danke für deine Antwort diese war trozdem sehr hilfreich

Bonye  16.01.2020, 09:39
@MatrixCrash

Dann wird es höchste Zeit das du das an die IHK zurück spiegelst. Vielleicht mit weiteren Azubis zusammen, möglicherweise darf der Betrieb dann nicht mehr ausbilden und die IHK hilft euch in anderen Betrieben unterzukommen.

MatrixCrash 
Beitragsersteller
 16.01.2020, 09:45
@Bonye

Oke dann werde ich das der IHK melden vielen Dank.